Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 12.1.15 entbunden und hatte einen befristeten Vertrag beim Staat bis zum 13.9.15. So lange wurde mir Elternzeit gewährt.Nun habe ich beim selben Arbeitgeber eine erneute Anstellung gleich im Anschluss also zum 14.9.15. (Vom Angestelltenvertrag auf einen Beamtenvertrag) Habe ich nun das Recht bis zum 11.1.16 auf meine Elternzeit zu bestehen oder kann der Arbeitgeber sagen, dass ich am 14.9. Anfangen muss? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Verena1985 am 12.08.2015, 23:49