Hallo Frau Bader, ich bin derzeit schwanger und werde in voraussichtlich 6 Wochen entbinden. Bis Ende August bin ich noch als Studentin eingeschrieben und übe nebenbei einen 450€-Job aus. Anschließend möchte ich mindestens ein Jahr für die Betreuung meines Kindes hauptsächlich zu Hause bleiben - mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart, dass ich je nach Befinden eventuell nach einem halben Jahr Pause ein paar wenige Stunden wöchentlich arbeite (ggf. auch von zu Hause aus). Nun meine Frage: Muss ich bei meinem Arbeitgeber trotz des flexiblen Arbeitsverhältnisses Elternzeit beantragen? Ist dies z.B. für spätere Rentenzeiten von Bedeutung? Da ich familienversichert bin, erhalte ich für den Zeitraum des Mutterschutzes einmalig 210€ von der Mutterschaftsgeldstelle - da ich aber vor der Geburt gern noch etwas länger arbeiten gehen möchte (bis zu drei Wochen vor der Entbindung), stellt sich mir die Frage, ob dieser Lohn dann auf die eh schon mageren 210€ angerechnet wird. (Eine Anfrage bei der Mutterschaftsgeldstelle brachte mir lediglich die Aussage, dass dies von der Höhe des verdienten Geldes abhängt.) Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort.
von schicke1988 am 22.06.2013, 17:52