Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Planung meiner zukünftigen privaten und finanziellen Situation und hätte diesbezüglich einige Fragen, bei deren Beantwortung Sie mir vielleicht behilflich sein könnten. Meine Tochter wurde im November 2013 geboren, seither befinde ich mich in Elternzeit (auf drei Jahre festgelegt). Nun habe ich vielleicht die Möglichkeit über einen anderen Arbeitgeber eine 50% Stelle anzunehmen. Soweit ich das verstanden habe, darf mir mein jetziger Arbeitgeber dies nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen, stimmt dies? Dürfte ich zu dieser 50% auch noch einen 400Eurojob aufnehmen? (über 30 Wochenstunden würde ich dabei im ganzen nicht kommen) Welche für Auswirkungen hat es für den potentiell neuen Arbeitgeber wenn mein Vertrag bei meinem alten Arbeitgeber bestehen bleibt und ich über diesen in Elternzeit bleibe? Wir würde es sich außerdem verhalten wenn ich wieder schwanger werden würde. Könnte ich die bestehende Elternzeit vorzeitig beenden um wieder zu arbeiten bzw. direkt ins Beschäftigungsverbot (da ich dies in der letzten Schwangerschaft erhalten habe, würde ich dies wieder erhalten) zu gehen? Dass dies zu Beginn der Mutterschutzfrist möglich ist, weiß ich, aber wie sieht es aus wenn ich direkt zu Beginn der Schwangerschaft die Elternzeit beenden möchte? Ich weiß, dass dies nicht die feine englische Art ist, aber mein Arbeitgeber hat mir während der letzten Schwangerschaft so viele Steine in den Weg gelegt, dass ich derzeit nur auf meinen Vorteil bedacht bin. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
von Frau N. aus R. am 05.07.2013, 06:17