Hallo,
mein Lebensgefährte und ich (wir sind nicht verheiratet) haben am 13.April diesen Jahres einen Sohn bekommen. Mein Partner hat behördlich die Vaterschaft anerkannt und teilt mit mir das Sorgerecht.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und das Elterngeld auf 2 Jahre verteilen lassen.
Nun möchte mein Partner gerne Anfang des Jahres ebenfalls 2 Monate Elternzeit (gleichzeitig mit mir also) nehmen. Mit seinem Arbeitgeber hat mein Partner gesprochen, ob dies für ihn in Ordnung wäre oder ob er hiermit ein Problem hätte. Vom Arbeitgeber gab es für das Vorhaben grünes Licht.
Wir haben uns bereits etwas eingelesen und sind noch verunsichert hinsichtlich möglicher Fallstricke. Hierzu folgende Fragen:
1. Der Kleine ist am 13.04.14 geboren. Muß mein Partner nun Elternzeit vom 13.02.14 - 12.04.14 beantragen, um von der Stadt auch volle 2 Monate 65% seines Einkommens als Elterngeld zu bekommen?
2. Ich bekomme dann aber nichts von meinem Elterngeld gekürzt, wenn mein Partner gleichzeitig mit mir seine Vätermonate nimmt?
3. Beantragt man dann im Antrag an den Arbeitgeber 7 Wochen vorher Elternzeit oder muß man dies im Antrag als "Partnermonate" benennen?
4. Wir überlegen noch ob er in dieser Zeit Teilzeit arbeitet. Bis zu 30 Std. sind ja erlaubt. Muß man auch eine Mindeststundenzahl erfüllen?
5. Gibt es sonst noch Wichtiges zu beachten, was sich evtl. negativ auswirken könnte?
Besten Dank und liebe Grüße
Mona
von
Mona72
am 09.12.2014, 22:20
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Hallo,
1. Ja, oder vom 13.01 an
2. Nein
3. beim AG EZ
4. Nein. Wird aber alles über 300 € angerechnet
5. Fristen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2014
Antwort auf:
Elternzeit Vater
1) ja
2)nein
3)Elternzeit
4) Einkommen wird ggfs mit Elterngeld verrechnet, genau weiß ich es aber nicht
5)Möglichst schnell den Elterngeldantrag abschicken mit allen Unterlagen, damit das Geld auch rechtzeitig kommt
von
allmountain
am 09.12.2014, 22:35
Antwort auf:
Elternzeit Vater
1). Er sollte die Elternzeit an die Lebensmonate anpassen (13. des Monats bis 12. des Folgemonats). Er muss auch 2 Monate nehmen. Aber die müssen nicht zusammenhängen (aber innerhalb der ersten 14 Lebensmonate). Er kann in Elternzeit auch Teilzeit arbeiten.
Nimmt er nicht 2 Monate, gibts gar kein Elterngeld!
2) Ja, denn dein Elterngeld ist unabhängig von seinem Elterngeld.
3) Die Elternzeit ist auch für Väter spätestens 7 Wochen vor Beginn beim AG anzumelden (Gleich beide Monate!). Der Antrag auf Elterngeld (bei Elterngeldstelle) kann auch später gestellt werden.
4) Das BEEG sieht mindestens 15 Std vor. Für Geburten ab Juli 15 hab ich was von 25 Std gelesen.
5) Urlaub. Nimmt man beide Monate zusammen, kann der AG den Urlaub kürzen.
In manchen Firmen wird für die Berechnung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld Einkommen zB aus März oder Oktober berücksichtigt. Hat man dort EZ (und damit weniger Einkommen), kann es diese Gelder reduzieren.
Kündigungsschutz gibts nur 8 Wochen vor der EZ.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.12.2014, 09:45