Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob wir die Elternzeit für meinen Mann gleich komplett bei seinem Arbeitgeber melden müssen, oder ob er einen dritten Monat, Ende des Jahres, wieder mit der 7 Wochenfrist beim Arbeitgeber anmelden kann. Wir haben Angst vor Kündigung zwischen den Elternzeitmonaten.
Er nimmt den 1. und 2. Lebensmonat und dann noch z.B. den 6. Lebensmonat.
Bei der Elterngeldkasse melden wir natürlich gleich alle 3 Monate an.
von
Julefabi2010
am 03.04.2020, 10:47
Antwort auf:
Elternzeit Vater beantragen- gerne an alle-
Hallo,
nach § 16 BEEG muss man sich für die ersten 24 Mo. verbindlich festlegen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2020
Antwort auf:
Elternzeit Vater beantragen- gerne an alle-
Das geht nicht weil der AG der elterngeldstelle die 3 Monate bestätigen muss
von
ALF0709
am 03.04.2020, 12:16
Antwort auf:
Elternzeit Vater beantragen- gerne an alle-
Unabhängig vom Elterngeld muss dein Mann alle drei Monate sofort beim Arbeitgeber anmelden.
Mit seinem ersten Elternzeitantrag bindet er sich nämlich für 24 Monate und wenn er da nur zwei Monate reinschreibt hat er kein Recht darauf, den dritten Monate innerhalb dieser 24 Monate zu nehmen.
Das Risiko, in der Zwischenzeit (rechtmäßig) gekündigt zu werden ist tatsächlich gegeben und lässt sich nicht vermeiden.
von
Dojii
am 03.04.2020, 12:32
Antwort auf:
Elternzeit Vater beantragen- gerne an alle-
Er muss gleich alle 3 Monate anmelden, da er sich für 2 Jahre festlegen muss bei der ersten Mitteilung. Andernfalls kann der AG den 3ten Monat verwehren. Dazwischen besteht meines Wissens nach auch Kündigungsschutz.
von
Felica
am 03.04.2020, 13:07
Antwort auf:
Elternzeit Vater beantragen- gerne an alle-
OT
von
Julefabi2010
am 04.04.2020, 12:46