Elternzeit Jobcenter Arbeitsvermittlung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Jobcenter Arbeitsvermittlung

Guten Abend, folgende Frage. Ich befinde mich mit 2ten Jahr der Elternzeit und kann aber bei meinem derzeitigen Arbeitgeber wegen fehlender Betreuungsmöglichkeit und Wegzug nicht arbeiten. Nun wurde ich vom Jobcenter, von dem wir leider Leistungen beziehen müssen, aufgefordert zu einem Termin mit Bewerbungsunterlagen zu erscheinen. Wie ist die Rechtslage? Meiner Meinung nach kann ich, muss aber nicht in der Elternzeit arbeiten gehen. Außerdem bin ich noch in Festanstellung und müßte meinen Arbeitgeber um Zustimmung bitten. Derzeit bewerbe ich mich auf Eigeninitiative und suche ein Arbeitsverhältnis. Wirklich Sinn macht es aber nur ab dem Zeitpunkt, wo die Betreuung meines Kindes gesichert ist (ab August) und dann auch nur 30h, weil ich sonst meine Elternzeit beenden muss und das Arbeitsverhältnis bei meinem derzeitigen Arbeitgeber kündigen muss. Wie soll ich mich dem Jobcenter gegenüber verhalten?

von Spieli am 24.05.2012, 23:46



Antwort auf: Elternzeit Jobcenter Arbeitsvermittlung

Hallo, Sie müssen nicht arbeiten gehen, stehen dann aber auch nicht dem Arbeitsmarkt zur verfügung und erhalten keine Leistungen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2012



Antwort auf: Elternzeit Jobcenter Arbeitsvermittlung

Und wovon leben wir dann? ALG II ist doch zur Sicherung des Lebensunterhaltes, also eine Grundsicherung gedacht.

von Spieli am 25.05.2012, 19:34



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