Hallo Frau Hatte einen für einen Auftrag ( der jetzt endete ) befristeten Arbeitsvertrag.Nun bin ich ( in der 19 SSW. ) arbeitslos und habe Anspruch auf Arbeitslosengeld. Da dieses jedoch nicht ausreicht muss ich da ich Miete zahle noch ( Aufstockung )Hartz 4 beantragen. Ist es richtig das ich dann zusätzlich kein Elterngeld erhalte und der Kindesunterhalt ebenfalls abgezogen wird ? Dann würden mir im Endeffekt nicht mehr als 400 Euro für das Kind und mich bleiben. Habe im Durchschnitt die letzten 7 Monate ca. 1050 netto verdient.Habe Steuerklasse 1. Zudem bekomme ich den Mehrbedarfszuschlag während der Schwangerschaft auch nicht , wurde mir so auf dem Amt gesagt. Vielen Dank für ihre Antwort. Mfg. regfina
von regfina am 14.10.2016, 09:13