Hallo Frau Bader, nun meine nächste Frage :) - Muss bei der Berrechnung des Elterngeldes ein 13. Monatsgehalt mit in der Berechnung berücksichtigt werden? - Ebenso wie anderweitige monatliche Zulagen aus dem Winterdienst Winterdienst ? - Wie wird überhaupt gerechnet , das Gehalt der letzten 12 Monate VOR dem errechneten Geburtstermin ( Stichtag wäre der 26.6.13) ? Oder ab bekanntmachung der Schwangerschaft (30.10 12) ? - die Höhe des Mutterschutzgeldes, beträgt 60% von der Krankenkasse und 40 % vom Arbeitgeber ? So das ich auf mein normales Nettogehalt komme? Vielen Dank für Ihre Geduld :) Aber dieses Thema macht micht kirre :/ Familie Feddersen
von ShireHorse am 15.03.2013, 13:46