Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Mutterschutz beginnt am 12.02. Den Antrag für den Steuerklassenwechsel von 4 zu 3 und bei meinem Mann von 4 zu 5 haben wir im August gestellt, so dass es ab September wirksam wurde. Wenn ich es richtig verstanden habe, benötige ich noch den vollen Februar, damit ich auf die benötigten 6 Monate komme. Nun bin ich aber schon ab dem 12.02.2018 in Mutterschutz. Ich habe noch einiges an Resturlaub, den ich dieses Jahr aus zeitlichen Gründen nicht mehr nehmen kann. 1. Kann ich diesen Resturlaub auch für den restlichen Februar nehmen, so dass ich auf die 6 Monate komme? 2. Es sind Zwillinge. Soweit ich gelesen habe, kommen sie durchschnittlich zur 37. Woche. Das ist Ende Februar. Was passiert, falls ich den Resturlaub für den Februar nehmen kann und meine Frauenärztin mich früher wegen irgendwelcher Probleme vom Arbeiten abziehen muss?
von kitekat am 01.10.2017, 08:58