Hallo Frau Bader, ich bekomme im September die letzte Auszahlung des Elterngeldes. Mein Sohn wird MItte September 1 Jahr alt. Meine Elternzeit habe ich auf Wunsch des Arbeitgebers einvernämlich um 2 Monate verkürzt. D.h. ich habe ab Mitte September bezahlten Resturlaub und beginne Mitte Oktober mit der Arbeit. Nun handelt es sich ja um normalen bezahlten Urlaub, so dass ich Ende September die erste Lohnzahlung erhalte. Wird diese auf das EG angerechnet bzw. habe ich dadurch Abzüge?
von Xavoy am 04.08.2014, 15:32