Sehr geehrte Frau Bader, nach einem Jahr Elternzeit habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin für 12 Monate in einer Transfergesellschaft mit Bezug von Transferkurzarbeitergeld. Drei Monate Transfergesellschaft sind nun vorbei und ich bin nun erneut überraschend schwanger. Ich frage mich nun was an Geld mir zusteht, wenn das Kind auf der Welt ist, da ich gelesen habe, dass Transferkurzarbeitergeld beim Elterngeld nicht als Einkommen zählt. Bekomme ich dann gar nichts und stehe nach der Geburt dann nur mit dem Kindergeld da? Oder bekomme ich dann Arbeitslosen-Geld weil die Transfergesellschaft vorbei ist (aber ich bin dann ja nicht vermittelbar, weil ich ein Jahr mein Baby betreuen werde)? Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!
von KlaraM24 am 23.04.2020, 20:24