Hallo Frau Bader, ich brüte gerade über den elterngeld antrag und hoffe sie können mir helfen. im antrag steht, dass ich für 12 monate vor der Geburt die gehaltsnachweise einreichen soll. mein kind kommt jetzt ende mai. Ich habe seit jahren einen Teilzeitjob und nebenbei einen aushilfsjob. Diesen aushilfsjob hatte ich bis September 2016. Kann bzw. muss ich diesen im antrag angeben? Leider habe ich dazu die gehaltsnachweise nicht mehr, würden da auch Kontoauszüge gehen? Da steht ja auch das gehalt drauf. mit beiden stellen hatte ich durchschnittlich 960€ / monat, wie hoch wäre dann der prozentsatz bei der Berechnung? Es wäre sehr schön, wenn ich eine Antwort erhalte. Lg
von Mama85 am 09.05.2017, 10:34