Hallo,
wenn ich das Elterngeld mit dem Bruttogehalt berechnen, wird das dann mit dem Grundbruttogehalt oder mit dem Gesamtbruttogehalt (einschl. Wochenendzuschlag, Nachtzuschlag, Feiertagszuschlag usw.) gemacht?
Ich bin mir da nicht sicher, da diese Zuschläge nicht immer gleich sind, eben je nachdem wie ich gearbeitet habe.
Liebe Grüße Sanda
Mitglied inaktiv - 04.01.2013, 18:56
Antwort auf:
Elterngeld berechnen mit Bruttogehalt
Hallo,
laut BSG ist es zulässig, die Zuschläge nicht dazuzurechnen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2013
Antwort auf:
Elterngeld berechnen mit Bruttogehalt
Hallo,
ich kann dir die Seite empfehlen. Dort kann man direkt ausrechnen,
was einen als Elterngeld ungefähr zustehen würde.
Es wird das Bruttogehalt ohne Zuschläge als Grundlage
zur Berechnung genommen.
LG
von
klaudia_h
am 14.01.2013, 10:59