Hallo Frau Bader,
ich bin bis Ende Feb 2014 in Elternzeit; werde aber ab 1.9 2013 wieder Teilzeit arbeiten.
Wenn ich vor dem Arbeitsbeginn wieder schwanger werden sollte oder vor Ende der Elternzeit, wie sieht es dann mut dem Mutterschaftsgeld und dem Elterngeld aus? Auf was wird das berechnet?
Herzlichen Dank
von
Ferres
am 25.04.2013, 13:37
Antwort auf:
Elterngeld bei 2. Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2013
Antwort auf:
Elterngeld bei 2. Kind
Das Mutterschaftsgeld berechnet sich (grob) aus dem Einkommen der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutzbeginn.
Das Elterngeld aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutzbeginn.
Wann ist denn dein 1. Kind geboren?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 26.04.2013, 00:00