Hallo, mein Baby kommt voraussichtlich Ende November 2020 zur Welt. Bis März 2020 und 2019 war ich in Vollzeit selbstständig. Ab April 2020 bin ich festangestellt und die Selbstständigkeit wird nicht weitergeführt. Wie wird das Elterngeld jetzt berechnet? Wird beides zusammengezählt oder zählt nur die Selbstständigkeit? Vielen Dank
von Alyssa8803 am 26.03.2020, 12:00