Svenja1612
Sehr geehrte Frau Bäder, Meine Frage die ich an sie habe, bezieht sich auf die Elternzeit beziehungsweise den Mutterschutz. Mein Sohn ist am 1.9.2016 geboren der ausgerechnet der Geburtstermin war am 20. September also ist der drei Wochen zu früh gekommen. Meine Frage ist jetzt wie lange ich rechtlich gesehen Elternzeit habe habe ein Jahr angegeben? Könnten Sie mir bitte das genaue Datum nennen und ich wieder anfangen muss zu arbeiten vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo, am ersten Geburtstag. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dann ist der 20. September der erste Arbeitstag.
Mitglied inaktiv
Nein der 1.09. Weil ez läuft ab Geburt. Wenn 1 Jahr gemeldet wurde gilt der 1te Geburtstag als erster Arbeitstag. Schwammige Angabe und deshalb eben genau nicht zu empfehlen. Würde mit dem AG sprechen wegen dem genauen tag.
Sternenschnuppe
Da habe ich nicht aufgepasst beim schreiben. Sorry. Natürlich der 1.09. !!
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