Frage:
Darf man Elterngeld ans ALG 2 anrechnen?
Schönen guten Tag Frau Bader,
Ich wollte mal fragen ob man Elterngeld an das ALG II anrechnen darf? Ich bekomme 300€ Elterngeld und mir wird vom Amt jetzt 46€ angerechnet. Im Internet habe ich gelesen das 300€ der mindessatz ist und nicht angerechnet werden darf. Aber als ich nachgefragt habe bei der Elterngeldstelle hieß es die dürften mir es anrechnen. Dürfen sie mir das wirklich anrechnen? Vielen dank schonmal im vorraus.
Und für alle die jetzt sagen wir kann man ein Kind in die Welt setzen und von ALG II leben, ich habe vor der Geburt meiner Tochter gearbeitet nur war ich noch in der Ausbildung. Habe diese aber abgeschlossen! Und werde nur 1 Jahr zu Hause bleiben!
von
Jenkel
am 20.10.2012, 22:51
Antwort auf:
Darf man Elterngeld ans ALG 2 anrechnen?
Hallo,
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Sparbeschlüsse das Elterngeld für Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger gestrichen, weil mit Beschluss des Haushaltsbegleitgesetz 2011 das Elterngeld ab dem 1. Januar 2011 auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet wird.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2012
Antwort auf:
Darf man Elterngeld ans ALG 2 anrechnen?
Hab ich das richtig verstanden ?
Die ziehen Dir nur 46€ ab und ansonsten bekommst Du den normalen Satz ?
Schau doch mal wieviel Einkommen Du vor dem Kind hattest und nun mit Elterngeld und ALG2.
Elterngeld ist ja ein Lohnersatz und kein Zusatz.
Wenn Du nun also abzüglich des Kindergeldes nicht weniger als vorher hast, dann ist alles richtig.
Hattest Du vor der Geburt auch schon ergänzend ALG2 ?
von
Sternenschnuppe
am 21.10.2012, 00:09
Antwort auf:
Darf man Elterngeld ans ALG 2 anrechnen?
Elterngeld bekomme ich momentan den mindessatz von 300€ und an diese 300€ werden die 46€ angerechnet. Ich hatte vor der Geburt 180€ ALGII bekommen und jetzt bekomme ich nur noch 154€. ( ich hoffe das man das jetzt verstanden hat und ich dich nicht verwirre:/). Vor der Geburt habe ich 600€ Ausbildungsgehalt bekommen.
Ich hab 2 Monate vor ET schon ALGII bekommen, da meine Ausbildung beendet war.
von
Jenkel
am 21.10.2012, 02:14
Antwort auf:
Darf man Elterngeld ans ALG 2 anrechnen?
Hey
Ne, schnall ich noch nicht.
Wer zahlt denn Deine Miete ?
Rechne mal alles zusammen bitte.
Was hast Du vorher gehabt und was nun ?
Eigentlich ist der Vater des Kindes ja auch finanziell für Dich zuständig.
Wohnt der mit Euch zusammen ?
von
Sternenschnuppe
am 21.10.2012, 10:46
Antwort auf:
Darf man Elterngeld ans ALG 2 anrechnen?
Das eine Jahr vor der Geburt meiner kleinen:
10 Monate davon hatte ich 600€ Ausbildungsgehalt und 184€( mein Kindergeld, weil ich ja noch in der Ausbildung war)
Die restlichen 2 Monate hatte ich 180€ ALGII und noch meine 184€ Kindergeld.
Als meine Tochter dann geboren ist ist mein Kindergeld natürlich weggefallen und ich habe für sie Kindergeld bekommen.
Also hatte ich nach der Geburt 184€ Kindergeld und 180€ ALGII. ( Elterngeld habe ich trotz rechtzeitigen anmelden erst 6 Monate nach der Geburt bekommen)
Jetzt wo ich das Elterngeld bewilligt bekommen habe:
300€ Elterngeld, 184€ Kindergeld und 134€ ALGII( ALGII ist am Anfang der Monats immer weg)
Strom mit 50€ Trag ich selber, hvv Karte mit 36€, Telefon mit 30€ und 18€ Handyvertrag( den ich mir dummerweise wären der Ausbildung geholt habe) Miete von 520€ bezahlt das Amt 300€ und 220€ mein Freund. ( mein Freund wohnt nicht bei uns und kindesunterhalt zahlt er in den Sinne eig nicht. Er ist noch in der Ausbildung und müsste mir gesetzt bzw. Kann mir eig nichts geben, aber da er noch zu Hause wohnt und er nichts abgeben muss gibt er mir mit der mietzahlung fast sein ganzes Ausbildungsgehalt).
Und viele dank das du dir so zeit nimmst:)
von
Jenkel
am 21.10.2012, 12:02
Antwort auf:
Darf man Elterngeld ans ALG 2 anrechnen?
Hey
Ok, ich rechne mal :
Vor der Geburt : 600€ Ausbildung, 184€ Kindergeld und 180€ ALG2 , das macht 964€ insgesamt.
Nach der Geburt : 300€ Mietanteil Amt , 154€ Lebensunterhalt Amt, 184€ Kindergeld fürs Kind und 300€ Elterngeld.
Macht zusammen 938€
Die 220€ von Deinem Freund kommen da ja noch hinzu, ich frage mich nur wie die genau gezahlt und verrechnet werden ?
Macht dann 1158€
Somit hast Du wiederrum abzüglich Kindergeld genau das gleiche Geld wie vorher, sogar 10€ mehr.
Ist die Vaterschaft anerkannt ? Was ist mit Unterhaltsvorschuss ?
Eigentlich musst Du den beantragen wenn Du vom Amt Geld bekommst, denn das ist eine Leistung die Dir zusteht.
Das sind 133€ soweit ich weiss, die Dein Freund auch erst einmal nicht zurückzahlen muss, wenn er wirklich nicht zahlungsfähig ist.
Zur Kernfrage denke ich aber, dass da alles richtig ist, denn anhand der Rechnung siehst Du ja, dass Du finanziell nicht schlechter getellt bist.
Elterngeld ist halt Lohnersatz und jemand der vorher 1000€ verdient hat hat damit dann nur noch 670€ oder neurdings 650€ ? + Kindergeld, wenn er ein Kind dann hat.
Du hast sogar noch die gleichen Finanzen wie vorher :-)
Schaut mal dass ihr das mit dem Unterhalt richtig macht, kann sein dass sie Dir den möglichen Unterhaltvorschuss schon abziehen den Du beantragen könntest.
Das Jugendamt berät da.
von
Sternenschnuppe
am 21.10.2012, 13:23
Antwort auf:
Darf man Elterngeld ans ALG 2 anrechnen?
Eigentlich soll ich die Miete von meinen Geld bezahlen, sprich sie über nehmen die 220€ nicht und ich sollte es eigentlich von dem Geld haben was mir zusteht( also von AGLII, Elterngeld und Kindergeld). Also die vom Amt wissen nicht das mein Freund die Miete zahlt. Er gibt mir das Geld Bar und dann wird das Geld von meinen Konto genommen. Ich hoffe das ist verständlich geschrieben?!?
Ja die Vaterschaft ist anerkannt und laut Amt steht mir eigentlich von ihm nichts zu da zu wenig Gehalt da ist.
Mir wurde auch gesagt das ich Anspruch auf Unterhalt habe, allerdings muss mein Freund das am Ende der Ausbildung wieder zurück bezahlen. Und ich möchte nicht das er direkt aus der Ausbildung kommt und gleich Schulden hat, ist ja nicht wirklich ein guter Start.
von
Jenkel
am 21.10.2012, 13:55
Antwort auf:
Darf man Elterngeld ans ALG 2 anrechnen?
Ah, ok.
Dann spekuliere ich mal dass sie den Unterhalt einfach angenommen haben.
Ob er den nun zahlt oder Dir das Geld für die Miete gibt ist ja im Endeffekt nur eine Verschiebung, er zahlt ja 220€.
Schau noch einmal Deinen Berechnungsbogen genau an.
Der Mietanteil von "nur" 300€ erscheint mir zu wenig den sie übernehmen.
Hast Du den Mehrbedarf für Alleinerziehende beantragt ?
Bist Du ja, da Du mit Kind alleine lebst.
Bildest Du mit dem Kind eine Gemeinschaft für das Amt ?
von
Sternenschnuppe
am 21.10.2012, 15:46