Frage: Darf das Jugendamt das?

Sehr geehrte Frau Bader, in Kürze möchte ich Ihnen gerne schildern, worum es geht: Meine Tochter war seit der Geburt ihres Kindes 8 1/2 Monate in Krankenhäusern, das Kind wurde vier Male operiert und mit einem Hickman und einer Magensonde entlassen. Nach dem langen Bangen hat es sich meine Tochter in der Klinik "erlaubt" einige Male zu weinen, sie war auch etwas ungeschickt mit dem Füttern (es ist ihr erstes Kind). Das alles wurde den Ärzten gemeldet, sie wurde als "labil" eingestuft, und soll nun eine psychosomatische Mutter-Kind-Behandlung stationär machen, was sie auch sehr gerne möchte: Nur, es will sie keine Klinik aufnehmen, weil man keinen Bedarf sieht. Das Jugendamt, das eingeschaltet worden ist, setzt meine Tochter unter starken psyhischen Druck, indem man droht, ihr das Kind wegzunehmen und in eine Pflegefamilie zu geben. Dem Kind geht es besser, der Junge gedeiht, hat zugenommen und fühlt sich wohl - nun droht man damit, ihm die Mutter wegzunehmen (er ist jetzt 11 Monate alt) - das wäre eine Katastrophe für Kind und Mutter, Meine Tochter hat bereits bei drei Kliniken vorgesprochen, bisher hat sie noch keinen Therapieplatz. Die Frau, die lange Monate mit ihrem kranken Kind in Kliniken verbracht hat, steht nun unter doppeltem Druck: Wie kann man diese Katastrophe abwenden? Ich bedanke mich im voraus herzlich für einen guten Tipp. Freundliche Grüße Hanneliesl

von Hanneliesl am 24.02.2016, 18:52



Antwort auf: Darf das Jugendamt das?

Hallo, sorry, jede Mutter weint in dieser Situation. Das alleine ist kein Grund- da muss noch mehr dazukommen. Im übrigen entscheidet das ein Gericht, kein JA. Kann ja auch nicht sein, dass das JA sagt ja und der ARzt (nicht die Kliniken) entscheidet nein. Damit kämen sie bei Gericht nicht durch. Wegen der Kur vllt. mal auf unserer Spezialexpertenseite schauen. http://www.rund-ums-baby.de/mutter-kind-kuren/kurberatung/ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2016



Antwort auf: Darf das Jugendamt das?

Das Jugendamt darf gar nix entscheiden. Das darf nur ein Gericht. Hast Du hier nicht alles erzählt oder weisst Du vielleicht auch nicht alles ? Da muss mehr sein wenn sie so vorgehen. Was genau wird ihr denn vorgeworfen? Wenn sie selbst in eine Behandlung will, dann soll sie das Jugendamt bitten ihr einen Platz zu organisieren. Und sich schriftlich die Ablehnungen geben lassen.

von Sternenschnuppe am 24.02.2016, 22:08



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