Frage: Betreuungskosten Zuschuss

Hallo Frau Bader! Ich erhalte bereits einen Zuschuss zur Betreuung meines Kindes vom Arbeitgeber und bin darüber sehr dankbar. Jetzt hatte ich einer Freundin davon erzählt und wir haben diskutiert ob nur die Unterbringung oder auch die Verpflegung angerechnet werden könnte. Bsp. Wenn man 160€ Unterbringung und 70€ Verpflegung zahlt und der Arbeitgeber 200€ Zuschuss zahlt? Ist das doch ok oder liege ich falsch? Oder darf der Arbeitgeber dann nur 160€ zahlen? Vielen lieben Dank schonmal für eine Antwort!

von MamaMaria88 am 13.06.2017, 22:16



Antwort auf: Betreuungskosten Zuschuss

Hallo, bezahlen kann der Arbeitgeber das beides. Die Frage ist doch, wie es steuerlich berücksichtigt wird. Da ich jedoch kein Steuerberater bin, kann ich das nicht seriös beantworten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.06.2017



Antwort auf: Betreuungskosten Zuschuss

Anders als bei Betreuungskosten in der Einkommensteuererklärung kann beim steuer- und sozialversicherungsfreiem Zuschuss auch das Essensgeld berücksichtigt werden. Also alles gut.

von Lina_100 am 13.06.2017, 22:41



Antwort auf: Betreuungskosten Zuschuss

Die 40 € weiteren Euro musst du versteuern und Sozialabgaben drauf zahlen. Weil nur die tatsächliche Höhe der Betreuungskosten ohne Verpflegungskosten steuer- und sozialabgabenfrei ist.

von ALF0709 am 14.06.2017, 09:22



Antwort auf: Betreuungskosten Zuschuss

Die reinen Betreuungskosten sind frei. Essensgeld ist zu versteuern und Sozialabgaben drauf zu zahlen. Hatte ich gerade erst mit dem StB.

von ALF0709 am 14.06.2017, 09:23



Antwort auf: Betreuungskosten Zuschuss

Der AG Zuschuss ist einschließlich Unterkunft und Verpflegung bei Vorliegen der Vorsussetzungen (insb. Freiwillige zusätzliche Zahlung zum vereinbarten Entgelt und Alter des Kundes) steuer- und sozialversicherungsfrei. In der Steuererklärung kann man aber nur die tatsächlichen (selbst getragenen) Kosten geltend machen. Ein Anblick ins Gesetz (3 Nr. 33 EStG) hilft ungemein. Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt erklärt es anschaulich.

von Lina_100 am 14.06.2017, 19:29



Antwort auf: Betreuungskosten Zuschuss

https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/Download/Steuerfreie_Arbeitgeberleistungen.pdf

von Lina_100 am 14.06.2017, 19:34



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