Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wird Mitte August 2016 drei Jahre alt. Wir beziehen derzeit Betreuungsgeld für unseren Sohn (Niedersachsen). Die (Schnuppertage) im Kindergarten findet ab ca. Mitte Mai 2016 mit mir als Mutter stundenweise (1-2x pro Woche) statt. Meine Fragen wären nun: 1) wirkt sich die Eingewöhnungsphase (Schnuppertage stundenweise inkl. Mutter oder Vater) auf das Betreuungsgeld für unseren Sohn aus? Der Vertrag beginnt erst ab August 2016. 2) Unser Sohn beginnt nach den Sommerferien in Nds. (ab dem 04.08.2016) mit dem Kindergarten. Gemäß § 4d (Bezugszeitraum) des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - Betreuungsgeldgesetz ender der Anspruch mit dem Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung entfallen ist. Der Vertrag im Kindergarten ist noch nicht entgültig unterschrieben. Sollten wir bei dem Beginn im Kindergarten vertraglich etwas beachten? Oder reicht eine Bestätigung, dass unser Sohn erst ab dem 04.08.2016 im Kindergarten ist? Dann würde uns für diesen Monat auch noch das Betreuungsgeld zustehen oder (voller Bezug von Elterngeld über 22 Monate)? Vielen Dank! MfG Vicky167
von Vicky167 am 15.02.2016, 10:35