Frage: Betreuungsgeld in Bayern

Sehr geehrte Frau Bader, Wir wohnen in Bayern. Mein Sohn ist im Juni 2014 geboren. Im Mai 2015 habe ich Betreuungsgeld beantragt. Leider habe ich nix bekommen, da das Betreuungsgeldgesetzt geändert ist und ab Juli 2015 war nicht mehr gültig. Mein Sohn ist seit September 16 in die Kita gegangen. Ich habe heute erfahren, dass Betreuungsgeldgesetzt wieder ab Juni 16 im Kraft getreten ist. Ich habe im Internetseite gelesen: "Das Bayerische Betreuungsgeldgesetz (BayBtGG) sieht einen nahtlosen Übergang von der Bundes- zur Landesleistung vor. Betreuungsgeld wird Eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, auch rückwirkend - längstens bis zum 1. Januar 2015 - bewilligt und ausgezahlt." Ich habe bei der Betreuungsgeldstelle angerufen und sie haben mir gesagt, dass BG nur 3 Monate rückwirkend ist und für die Zeit (juli 15 bis September 16) kann kein Betreuungsgeld ausbezahlt werden. Stimmt es? Was soll ich jetzt machen? Danke sehr. Mit fG

von nada2009 am 03.04.2017, 10:31



Antwort auf: Betreuungsgeld in Bayern

Hallo, stellen Sie schnellstens einen Antrag und drucken Sie die Seite aus dem Ministerium aus und tun Sie sie dazu. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2017



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