Frage:
Besuchsrecht beim Vater
Hallo Frau Bader ,
Ich habe mit meinem ex Mann geteiltes Sorgerecht über unsere 2 Jungs 13 und 10 Jahre . Wir sind oft anderer Meinung manchmal schaffe ich es zu entschärfen für die Kinder . Nun mein Problem leider ist mein Anwalt nicht erreichbar . Mein 10 jähriger Sohn ist Asthma Patient . Mein ex Mann geht noch arbeiten und besucht ab und an Freunde was grundsätzlich auch alles gut ist . Aber mein Kind ist ein Risiko Patient laut Ärztin ist jeder Kontakt ein Risiko für das Kind . Mein ex Mann sieht es leider aber so das er sich an die 2 Regel hält und er sich nicht alles nehmen lässt und wenn er es bekommt man es nach verfolgen kann , leider bringt das aber im Falle von der Ansteckung doch meinem Kind nichts . Muss ich die Kinder hin geben . Ich hasse es so weit gehen zu müssen aber trage ich nicht die Sorge mein Kind zu beschützen ?
Normand beim Jugendamt kann mir die rechtliche Lage erklären nur das das Gesetz im die Kinder alle 14 Tage erlaubt .
Ich versuche wirklich mit ihm zu reden aber was kann ich tun ?
Liebe Grüße
Und danke
von
Hummelbambi
am 02.04.2020, 23:00
Antwort auf:
Besuchsrecht beim Vater
Hallo,
da Sie anwaltlich vertreten sind, kann ich dazu nichts sagen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2020
Antwort auf:
Besuchsrecht beim Vater
Hallo,
da Du anwaltlich vertreten wirst, wird Frau Bader Dir keine Antwort geben.
Ist es denn realistisch, dass Dein Sohn sich von seinem Vater "fernhält" am Papa-Wochenende?
Rede nochmal ernsthaft mit dem Vater und biete ihm einen "Ersatz" an: Im Moment Kontakt draußen (spazieren gehen mit den Kindern, Grillen im Garten oder sowas), und wenn Entwarnung gegeben wird, wird die Zeit dann kompensiert. Betone, dass es nicht um Dich, sondern um den "Kleinen" geht.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 03.04.2020, 07:58
Antwort auf:
Besuchsrecht beim Vater
Moin,
da du schon mit deinem Ex geredet hast kannst du genau NICHTS tun.
Umgangskontakte sind ausdrücklich zugelassen.
Und da der Vater sein Kind ebenso liebt wie du darfst du davon ausgehen, dass er nichts tun wird, was sein Kind seiner Meinung nach gefährdet.
Und natürlich ist es doof, dass seine Meinung nicht identisch mit deiner ist aber das ist sogar bei vielen Paaren, die Zusammenleben so.
Du hast nicht die Alleinherrschaft über die Kinder, also auch nicht die Macht "so weit zu gehen". Du klingst so, als wenn in Konflikten dein Ex nur ein verantwortungsvoller Mensch ist, wenn er sich deiner Meinung anschließt.
Zudem du dich ja auch nicht zuhause einbunkern wirst.
Alles Gute
la-floe
von
la-floe
am 03.04.2020, 07:59
Antwort auf:
Besuchsrecht beim Vater
Danke für die Nachricht.
Du hast recht das er sicher nicht absichtlich sein Kind in Gefahr bringt . Aber wenn ich Sätze höre solang ich vom Staat noch arbeiten gehen darf Und das Risiko da auch habe kann ich privat zu gesunden Menschen auch Kontakt haben . Sorry da wird mir anders weil meiner Meinung das nur rein um ihn geht aber auch er hat doch die Kinder .
Zum zweiten nein ich bin garnicht zufrieden wenn er immer meiner Meinung ist klar ist es leichter aber oft versuche ich auf ihn zuzugehen weil er ungern von seiner Meinung ablässt das ist auch ok wir kommen zurecht den Kindern geht es gut . Nur ist das eine schwere Situation aktuell die Ärzte raten meinem Kind und allen Personen höchste Vorsicht, da kann ich doch ein bisschen entgegenkommen erwarten .
Mein Anwalt ist aktuell nicht erreichbar aus privaten Gründen wer weiß wie lange .
Ich möchte ihm die Kinder nicht weg nehmen wir alle lieben sie und sie auch ihn aber selbst Gespräche was können wir zum Schutz tun sieht er als Angriff als sei er eine Gefahr .
Ich hab vorgeschlagen küsse zu meiden , kuscheln auf der Couch oft lüften Hygiene das war’s
Sorry ich finde das doch nichts schlimmes wohl bemerkt halten wir uns auch dran .
Ich verstehe euch das klingt ohne das zu erleben sehr gemein . Aber ich hab nichts Böses im Sinn ich möchte nur gesund mit den Kindern aus der Situation raus und ja ich hab Angst .
Grüße
von
Hummelbambi
am 03.04.2020, 09:21
Antwort auf:
Besuchsrecht beim Vater
Das Problem besteht ja immer wieder, auch unabhängig von Corona: Ein Elternteil macht etwas, was der andere Elternteil gefährlich findet - Fernsehen bis Mitternacht, WoW spielen, die Hausaufgaben vernachlässigen, auf dem hohen Klettergerüst herumturnen, ohne Stützräder Radfahren.....
(Ja, ich weiß, für DICH ist das alles nicht vergleichbar. Aber die Klettergerüstfeindin findet auch zwanzig Argumente, warum es bei IHREM Kind um Leib und Leben geht.)
Solange der andere Elternteil nichts tut, was rundheraus verboten ist, gibt es dazu aber keine gesetzliche Regelung. Wie sollte die auch aussehen? "Im Streitfall entscheidet die Mutter!" - geht nicht, auch Mütter machen Blödsinn. "Viel Vorsicht steht immer vor wenig Vorsicht!" - geht auch nicht, denn manche gefährden ihr Kind mit ZU VIEL Vorsicht.
Bleibt also, wie immer: Im Streitfall entscheidet ein Richter.
Jetzt ist es so: Wenn Du die Kinder einfach nicht zum KV läßt, bis Corona vorbei ist, und der KV das mit sich machen läßt, ist es eben so und feddich - wo kein Kläger, da kein Richter. Rechtlich ist das nicht okay, aber ob der KV das letztlich durchzieht oder nicht - das mußt Du selber beurteilen.
von
Strudelteigteilchen
am 03.04.2020, 12:26
Antwort auf:
Besuchsrecht beim Vater
Das Problem ist, wie lange willst du Kinder und Vater trennen? Bis die Kinder 18 Jahre alt sind und dann selbst entscheiden. Wobei, solange musst du da gar nicht warten, ab 12 Jahren werden die Kinder mitgefragt. Corona wird nicht wieder verschwinden. Wir werden lernen müssen damit zu leben. Niemand kann sagen ob und wann es eine Impfung geben wird und ob die wirklich einen zuverlässigen Schutz bieten. Niemand wird dir sagen können das du dich nicht selbst trotz aller Vorsicht ansteckst. Den auch das ist möglich. Man kann zwar versuchen Risiken zu minimieren, mehr aber eben nicht. Du wirst doch sicherlich auch mit den Kindern schmusen usw.
Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage das du den Kindern und dem Vater aktuell den Umgang verbietest. Du kannst nur hoffen das der Vater selbst auch schaut das er die Risiken minimiert, mehr nicht. Sollte der Vater dagegen klagen das du den Umgang blockierst, dann könnte er auch durchaus vor Gericht gewinnen. Den den Umgang mit dem leiblichen Vater wird man wohl eher höher werten als die Angst das das Kind sich mit Corona über den Vater ansteckt.
Davon ab, die Kinder sind 10 und 13 Jahre alt. keine Babys oder Kleinkindern denen man nicht beibringen kann auch selbst was für den eigenen Schutz zu unternehmen. Da würde ich dran ansetzen.
von
Felica
am 03.04.2020, 13:06