Hallo Frau Bader Habe eine viertel Stelle,mache seit 2 Jahren regelmäßig ca.40 Überstunden im Monat und lasse sie auszahlen. Dadurch steigt mein Nettogehalt um ca, 500 Euro pro Monat. Wird das bei der Berechnung für das Gehalt bei dem Beschäftigungsverbot berücksichtigt? Vielen Dank!
von kelo am 13.09.2014, 12:08