Hallo Frau Bader, ich befinde mich im 2. Jahr Elternzeit, arbeite zum Zuverdienst auf 450€ Basis bei einem anderen Arbeitgeber(mit Hauptarbeitgeber abgestimmt). Jetzt bin ich mit Zwillingen schwanger und werde nicht bis zum Mutterschutz arbeiten können, da ich körperlich tätig bin. Wenn mein Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht, habe ich dann bei meinem zweitem Minijob Arbeitgeber Anspruch auf die 450€? Oder habe ich dann in dieser Zeit bis zum Mutterschutz kein Einkommen? Im Mutterschutz übernimmt doch dann mein Hauptarbeitgeber anteilmäßig mit der KK die Kosten oder? Vielen Dank für Ihre Antwort. Lg Maren
von Maren79 am 26.01.2017, 13:46