Beschäftigungsverbot im 450 Euro Job

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot im 450 Euro Job

Hallo, Ich arbeite seit November 2013 als Aushilfe in einer Krippe. Auf 450 Euro Basis mit Bezahlung nach Stunden. Nun bin ich relativ unverhofft schwanger geworden und habe seit Anfang März beschäftigungsverbot für den U 3 Bereich! Leider besteht aktuell scheinbar auch keine Beschäftigungsmöglichkeit in anderen Bereichen ( Verwaltung, Hort)! Bei einer Festanstellung müsste ja nun das Gehalt weiter bezahlt werden, was meines Wissens dann über die Krankenkassen läuft. Wie sieht das in meinem fall aus? Zum einen weil ich ja nach tatächlich abgeleisteten Stunden bezahlt werde und zum anderen weil ich ja erst seit Anfang November dort tätig bin und Ende November schwanger wurde? Freue mich auf Antwort! Viele Grüße A . Ilko

von alexilko am 19.03.2014, 21:30



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im 450 Euro Job

Hallo, da muss ein Schnitt gebildet werden - weil es nicht anders geht aus dem einen Monat. Reden Sie mal mit der KK. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im 450 Euro Job

Aus welchem Monat muss denn der Durchschnitt gebildet werden? Hab schon gelesen, dass es der letzte vor dem Beschäftigungsverbot ist, aber auch schon der Monat vor der Schwangerschaft? Wende ich mich damit an meine eigene Krankenkasse?

von alexilko am 21.03.2014, 10:11



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