Guten Abend Frau Bader, meine elternzeit endet am Donnerstag ,also wäre mein erster arbeitstag am Freitag. Nun ist das so das ich erneut schwanger bin und von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. Bekomme ich in diesem Fall wieder Gehalt oder gehe ich leer aus. Wenn ich etwas bekomme wie wird das Gehalt errechnet? nach dem letzten Stdlohn den ich vor drei jahren bekommen habe oder nach dem neuen Tarifvertrag der für die branche besteht. Gibt es irgendwelche Anträge/Formulare die ich ausfüllen muss, da meine chefin dies meinte! Da meine Chefin der Meinung ist das Sie nicht zahlen müssen. Bitte um Infos evtl links wo man es nachlesen kann. Oder muß ich direkt an die KK gehen. Wäre super von ihnen zu lesen. VG anja
von anina73 am 06.06.2012, 20:50