Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin derzeit 27./28. Woche und für 1 Woche krank geschrieben auf Grund von Wehentätigkeit. Danach möchte ich soweit wieder genesen, gern wieder arbeiten gehen. Nun teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass meine Krankschreibung in ein Beschäftigungsverbot geändert werden muss seitens meiner Ärztin. Dies betrifft für ihn auch die Krankschreibung am Anfang meiner Schwangerschaft, wo ich für 1 Woche krank geschrieben war auf Grund von Blutung in der Schwangerschaft.
Laut Aussage meiner Krankenkasse, obliegt diese Entscheidung meiner Ärztin. Nach Anruf bei dieser teilte mir die Schwester mit, dass es ein Beschäfitgungsverbot aus einer Krankschreibung nicht gibt.
Ich bin nun ehrlich gesagt verunsichert was nun der richtige Weg ist.
Vermuten täte ich, dass es sich hierbei auch um die finanzielle Seite meines AG handelt.
Können Sie mir empfehlen, welche Art der Arbeitsunfähigkeit nun die richtigere wäre? Ich bin wie gesagt etwas verunsichert und vertraue eigentlich der Entscheidung meiner Ärztin.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Sadi_
am 06.11.2012, 16:50
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot aus. Krankschreibung?
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2012
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot aus. Krankschreibung?
Hier muss gar nichts umgeschrieben werden.
Wenn Du krank bist, dann wirst Du krank geschrieben. Wenn in Deiner Arbeit eine Gefährung für das Kind oder Dich als Schwangere besteht, dann wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Wenn Du nun also Wehen hast, dann bist Du krank. Denkt der Arzt dass Du vorzeitige Wehen aufgrund Deiner Arbeit bekommst, dann kann er ein BV aussprechen.
Dein AG will das wahrscheinlich weil er dann das Geld für Deine Ausfallzeiten von anderen Stellen wiederbekommen kann und dies nicht aus eigener Tasche bezahlen muss.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 07.11.2012, 08:56