Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Zahnarzthelferin und arbeite auf 450 Euro Basis. bin verheiratet, so auch auf meinen Mann Krankenversichert. Da man in einer Schwangerschaft nicht mehr am Stuhl assistieren darf und so ein Beschäftigungsverbot bekommt, meine erste frage ist, bekomme ich weiter meinen vollen lohn ab dem Beschäftigungsverbot? die zweite frage ist, steht mir Mutterschutz Geld zu wenn ich nicht selbst versichert bin. Was steht mir zu?
Vielen Dank
von
viktoria77
am 28.08.2013, 20:38
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, Mutterschutzgeld
Hallo,
der AG kann Sie ins Büro/ den Empfang versetzen. Wenn er Sie nach Hause schickt, bekommen Sie den vollen Lohn weiter.
Wenn Sie nur den Minijob haben, werden Sie nur die Einmalzahlung nach www.mutterschaftsgeld.de bekommen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2013
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, Mutterschutzgeld
Hi, Mutterschaftsgeld bekommst du nur diese einmalig 210,-€. (siehe hier auf der Seite, linke Spalte unter Finanzen) Lg
von
mirico11
am 29.08.2013, 15:06