Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter ist am 22.07.2015 geboren. Ich hatte die komplette Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vom AG. Ich habe beim AG 2 Jahre Elternzeit beantragt. Wir möchten noch ein zweites Kind... 1. Frage: Wie würde die Berechnung für das Elterngeld ausschauen, wenn das 2.Kind genau nach 2 Jahre geboren wird (also wenn die beantragte Elternzeit endet)? 2.Frage: Wie wäre die Berechnung wenn ich kurz vor Ende meiner 2 jährigen Elternzeit schwanger werde und wieder ein Beschäftiungsverbot erhalten würde? Also wann wäre finaziell und therotisch der beste Zeitpunkt für eine erneute Schwangerschaft? Bekommt man auch auf der Elterngeldstelle Auskunft über solche Fragen? Vielen Dank Christine
von kutschere am 28.03.2016, 15:42