Frage:
Bekommt man als Vater das Aufenthaltsrecht?
Hallo Frau Bader,
Meine Freundin hat sich von mir getrennt, noch leben wir zusammen. Wir haben 2 Kinder. Das eine ist 2 Jahre alt und das andere 1 Jahr alt. Meine Ex möchte 80 km von mir weg ziehen. Vor Gericht waren wir schon und ich hatte das Gefühl das der Richter auf ihrer Seite War, also habe ich den Umzug zugestimmt damit mir nichts entzogen wird....
Jetzt komme ich damit doch nicht so klar weil die Kinder eine sehr gute Bindung haben zu mir und ich jeden Tag zu Hause war, also gearbeitet nur Nachts. Jetzt habe ich kein Job und habe mich um die Kinder gekümmert.
Meine ex hat dort schon KinderGarten Plätze und Arbeit gefunden, die Kinder waren noch nicht im Kindergarten.
Was meinen Sie ? Soll ich das Aufenthaltsrecht beantragen ? Habe ich Chancen es zu bekommen ? Oder mache ich damit nur alles schlimmer ?
Liebe grüße.
von
Suche Hilfe
am 07.07.2016, 07:03
Antwort auf:
Bekommt man als Vater das Aufenthaltsrecht?
Hallo,
wenn die Kinder bei ihr den Lebensmittelpunkt haben, können Sie das nicht ändern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.07.2016
Antwort auf:
Bekommt man als Vater das Aufenthaltsrecht?
Nein, Du hast dem Umzug doch zugestimmt.
Jetzt das ABR zu beantragen wird Eure Elternebene kaputt machen.
Du müsstest schon massive Kondeswohlgefährdung nachweisen, damit Du das alleinige ABR bekommen könntest.
Wenn Du keinen Job hast, dann kannst Du doch in ihre Nähe ziehen.
Dann bist Du bei den Kindern.
Du hast zugestimmt, Deine Ex Arbeit dort und alles ist organisiert.
von
Sternenschnuppe
am 07.07.2016, 07:16
Antwort auf:
Bekommt man als Vater das Aufenthaltsrecht?
Man kann doch nicht heute so sagen und morgen so, da wird dir das Gericht auch was erzählen.
Such dir Arbeit in der Nähe, dann bist du wieder nah bei deinen kindern
von
sterntaler82
am 07.07.2016, 07:27
Antwort auf:
Bekommt man als Vater das Aufenthaltsrecht?
hi,
generell ist es natürlich möglich. als Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.
In deiner Situation ist es aber unmöglich.
Zieh in die Nähe deiner Kinder, das ist deine einzige Option.
floe
von
la-floe
am 07.07.2016, 08:51
Antwort auf:
Bekommt man als Vater das Aufenthaltsrecht?
Also vor Gericht wurde es so geklärt, also ich habe gesagt ich bin VORERST einverstanden mit dem Umzug, merke ich das es den Kindern nicht gut geht werde ich es beantragen. Aber habe ich denn überhaupt eine Chance ? Ich habe unsere Wohnung noch/ gewohntes Umfeld der Kinder. Ist es möglich das ich das Aufenthaltsrecht bekomme in dieser Lage? Lg
von
Suche Hilfe
am 07.07.2016, 22:50
Antwort auf:
Bekommt man als Vater das Aufenthaltsrecht?
Nein, Du hast keine Chance.
Entweder hast Du zugestimmt oder nicht, da darfst Du keine Auflagen erteilen.
Wieso hast Du denn nicht den Richter entscheiden lassen und hast eingelenkt?
Was heißt denn für Dich "wenn es den Kindern nicht gut geht" ?
Und was spricht dagegen mitzuziehen , wenn Du aktuell eh keine feste Arbeit hast wo Du bist.
Reine Neugier, warum zieht die Mutter denn um ?
von
Sternenschnuppe
am 07.07.2016, 23:33
Antwort auf:
Bekommt man als Vater das Aufenthaltsrecht?
Weil meine Anwältin mir das so geraten hat, der Richter War auf der Seite meiner Ex. Hätten wir den Richter entscheiden lassen hätte ich das Aufenthaltsrecht verloren...so habe ich nichts verloren...das heißt wenn sie mal wieder umziehen will brauch sie meine Erlaubnis.. sie darf nur da leben wo ich es zugestimmt habe.
Weil sie aufeinmal gemerkt hat das sie mich nicht mehr liebt. Sie hat dort einen neuen und ihre Familie deswegen will sie dahin.. "damit sie wieder feiern kann mit ihren Mädels von damals" War auch eine aussage.
Ich musste zusagen,wie gesagt sonst hätte sie überall hinziehen können. So wurde sich geeinigt auf eine Stadt. Und dann Sie mir am we Kinder bringen muss...
Also muss ich es nicht versuchen oder? Die Kinder haben es bei mir besser...lg
von
Suche Hilfe
am 08.07.2016, 07:42
Antwort auf:
Bekommt man als Vater das Aufenthaltsrecht?
Das sieht das Gericht offenbar anders.
Wenn Du das ABR nicht ganz verlieren willst, dann suchst Du Dir Arbeit in der Nähe der Kinder und hältst die Füße still
Ganz ehrlich verstehe ich Deine Überlegungen nicht einmal.
Du hast das ABR gerade noch so behalten, der Richter hat deutlich gemacht dass Du keine Chance hast und nun willst Du es erneut versuchen?
Das macht gar keinen Sinn.
Zieh mit und alle haben was sie wollen.
von
Sternenschnuppe
am 08.07.2016, 08:19