Ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen und möchte gerne wissen, ob mir jetzt auch weiterhin Urlaubsgeld zusteht.und ob bei der berechnung meines Gehaltes auch die Überstunden, kassierzulagen und das vertretungsgeld der letzten 13 Wochen bzw. 3 Monaten vor der Schwangerschaft mitgezählt werden muessen.
Wovon hängt es ab ob die letzten 13 Wochen oder die 3 Monate vor der ss
zu der Berechnung genommen werden?
Dankeschön schonmal
von
Sugerland007
am 16.02.2012, 17:44
Antwort auf:
Bekomme ich im beschaeftigungsverbot auch Urlaubsgeld und andere Leistungen?
Hallo,
1. Sie bekommen alle Leistungen wie auch ohne Bv
2. Es wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen genommen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2012
Antwort auf:
Bekomme ich im beschaeftigungsverbot auch Urlaubsgeld und andere Leistungen?
Du bekommst den Nettodurchschnitt der letzten 13 Wochen, egal wie sich das Gehalt da zusammensetzte. Ok, wenn Einmalzahlungen dabei waren, dann wird das rausgerechnet, aber ansonsten Durchschnitt der letzten 13 Wochen.
Urlaubsanspruch erwirbst Du weiter bis der Mutterschutz endet und kannst Du Dir dann nach der Elternzeit nehmen.
Oder auszahlen lassen wenn das bei Euch geht oder Du nicht in den Betrieb zurückgehst.
Es sind immer 13 Wochen und nicht 3 Monate.
Mitglied inaktiv - 16.02.2012, 17:58