Hallo, ich bin eine hoch risikoschwangere. Mit steht Haushaltshilfe auf eine längere Zeit zu. Da sind sich auch alle einig. Sowohl Krankenkasse als auch die Ärzte. Das Problem ist, dass ich einen zweijährigen Sohn zu Hause habe, der sich natürlicher Weise nicht von fremden trösten oder ins Bett bringen lassen möchte. Diese Erfahrung konnte ich nun die letzten zwei Wochen machen. Ich darf ihn aber auf keinen Fall heben. Deshalb hat mein Ehemann mit seinem Arbeitgeber gesprochen und auf Freistellung für die Zeit während der Schwangerschaft gebeten. Netterweise haben sie dem zugestimmt. Doch die Krankenkasse meint, sie bezahlen ihn maximal für zwei Monate, länger nicht. Das wäre so. Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich zum Ende meiner Schwangerschaft mehrere Wochen oder Monate stationär aufgenommen werden muss. Was mache ich dann?
von
Neulinge
am 01.08.2019, 18:19
Antwort auf:
Begrenzte Zeit Haushaltshilfe
Hallo,
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.).
Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten.
Eine Begrenzung soll die Krankenkasse mit Gesetzesgrundlage begründen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.08.2019
Antwort auf:
Begrenzte Zeit Haushaltshilfe
Wie wäre es mit dem AG zu sprechen das er in dieser Zeit so eingeplant wird auf der Arbeit das dein Mann abends daheim ist? Für tagsüber die haushaltshilfe nutzen. Trösten geht doch auch im liegen bzw sitzen. Genau wie am Bett sitzen. Rest macht die Hilfe. Und die 2 Monate welche dein Mann dann evtl abdecken muss sichert ihr für die Zeit wo du dann im KH liegst? Mit Glück hmgewöhnt sich dein 2 jähriger dabei auch an die Hilfe.
Eibe weitere Alternative, falls ihr es euch leisten könnt, dein Mann nimmt EZ für den 2jährigen. Falls er komplett daheim bleibt bekommt er dann in der Zeit zwar kein Geld, aber könnte dich halt unterstützen. Oder er nimmt EZ und reduziert innerhalb dieser seine Arbeitszeit.
von
Felica
am 01.08.2019, 19:26