Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

befristete Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: befristete Teilzeitarbeit während der Elternzeit

sonja.bauer83

Beitrag melden

Hallo Fr. Bader, meine beantragte Elternzeit läuft noch bis April 2018. Ich werde nun ab Mitte Juli wieder bei meinem alten Arbeitgeben in Teilzeit (16 Std.) tätig werden. Ich hatte vor der Elternzeit einen unbefristeten Vollzeitvertrag. Der neue Teilzeitvertrag wird nur für ein Jahr befristet ausgestellt. (Ist bei unserer Firma so üblich - wobei ich auch schon gehört habe, dass es eigentlich nicht möglich ist einen befristeten Vertrag auszustellen, wenn vorher ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.) Jetzt wurde ich von der Personalstelle noch gefragt, ob ich jetzt meine Elternzeit beenden wolle, und mir den Anspruch von 12 Monate aufheben will, oder die Elternzeit weiterlaufen lassen wolle. Angeblich könnte mir der Arbeitgeber, bei jetztiger Beendung der Elternzeit den befristeten Vertrag nur einmal ausstellen, und wenn ich sie weiterlaufen lassen würde, bis zu dreimal wieder befristen. Ich bin erlich gesagt überfragt, welche Entscheidung die richtige ist, bzw. welche Nachteile ich habe. Können Sie mir hier weiterhelfen? Vielen Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, selbst bei einer Befristung besteht ein Anspruch auf Verlängerung (wenn der Betrieb mind. 15 AN hat u dann nicht auf einmal wichtige Gründe auftreten). Wenn Sie in der TZ bleiben haben Sie Kü-Schutz. Wenn Sie das 3. Jahr später nehmen wollen, ist es anders besser. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Es ist nicht zulässig einen unbefristeten Vertrag zu befristen nach der Elternzeit !!! Das ist nicht erlaubt. Es gibt dann lediglich eine Vertragsänderung was die Arbeitsstunden betrifft, alles andere bleibt identisch ! Klar, hast Du 4000€ Brutto bei 40 Stunden gibt es bei 20 Stunden nur noch 2000€ , aber alle anderen Inhalte bleiben. Arbeitest Du Teilzeit IN Elternzeit, dann sollte die Stundenreduzierung befristet sein auf die Elternzeit. Ob Du Dir die 12 Monate aufheben willst kannst nur Du entscheiden. Ist denn zeitnah noch ein zweites Kind geplant ?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

TEST TEST TEST sehe meine vorher gestellte Frage nicht.

Hallo, Frau Bader, brauche Ihren Rat. Da meine AG schaltet auf Stur, bin ich mir nicht sicher wie ich weiter vorgehe. Arbeitsvertrag von Anfang an 8 Std. die Woche. Im Betrib 5 Angestellten. In SS letzte 4 Monate vor Geburt BV ( §3 MuSchG von FÄ ). Geburt 20.04.15. ET 03.05.15. MuSch bis 28.06.15. Ab 29.06.15 BV in Stillzeit ( von AG aus ...

Nachtrag zu Fortführung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit vom 17.08.15 Sehr geehrte Frau Bader, es geht darum, dass die AG sagt, dass ab 20.08.15 eben KEIN BV wird, weil der erlöscht sich, da ich im Elternzeit bin ( meine Meinung nach: es gibt ein BV auch für Teilzeit von 8 Std./W. während Elternzeit ). Meine AG möchte aber nichts hör ...

Hallo Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit (noch bis 08/17) bei meinem aktuellen AG. Ich möchte nun am 15.9 bei einem anderen AG für 20std./Woche anfangen, aber meine Selbstständigkeit als Tuppertante (wenn überhaupt max. 10std/Monat!) nicht aufgeben. Darf ich das alles kombinieren oder muss ich dann meine Selbständigkeit ruhen ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich gerade in Elternzeit (mein Sohn ist 7 Monate) und beziehe Basis-Elterngeld für insgesamt 12 Monate. Beim Arbeitgeber habe ich auf Empfehlung einer Elterngeldberatungsstelle 24 Monate Elternzeit beantragt mit dem Hinweis, dass ich im zweiten Lebensjahr meines Kindes gerne wieder Teilzeit mit vor. 20 Stund ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich fange am 3.3. wieder an zu Arbeiten (Teilzeit im Rahemen meiner Elternzeit - diese geht noch bis zum 3.9.2017) In dieser Zeit erhalte ich weiterhin Elterngeld Plus . Ich weiß das ich in dieser Zeit eine maximale Wochenarbeitszeit von 30 Stunden haben darf . Meine Frage ist jetzt ob sich diese Stundenbegrenzung exakt ...

Hallo, ich habe vor der geburt meiner Tochter in Vollzeit gearbeitet und habe mir 3Jahre elternzeit genommen. Nach 1 Jahr zuhause, arbeite ich seit 2 Monaten bei einem anderen Arbeitgeber. Laut Vertrag sind es 25 Stundenin der woche. allerdings werde ich nach Stunden bezahlt und ich arbeite meistens mehr. eher 32 Stunden in der Woche. allerdin ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter wird voraussichtlich am 11. Februar 2021 geboren. Ich würde gerne volle 3 Jahre Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Ab dem 2. Jahr möchte ich für 20 Wochenstunden und ab dem 3. Jahr für 30 Wochenstunden während der Elternzeit arbeiten. Da wir ein kleines Anwaltsbüro sind, bin ich natürlich auf die Zustimmun ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit bis einschließlich März 2024. ( Kind im Januar 22 geboren) Elterngeld habe ich bis Ende Januar 23 bekommen. Nun werde ich ab 1 März in Teilzeit arbeiten ( 30 Stunden) während ich weiterhin in Elternzeit bin. Das wird bei meiner letzten Arbeitsstelle sein wo ich einen unbefristeten Vertr ...

Hallo Frau Bader, Ich bin bis Nov. 24 in der Elternzeit und hab bei 1. Jahr Elterngeld in voller Höhe erhalten. Jetzt bin ich im 2. Jahr und möchte wieder arbeiten und wir haben einen Plan für das 2. Kind. Wie soll ich vor der 2. Schwangerschaft arbeiten, um ein voller Elterngeld (67% von meinem Gehalt) zu haben? Ich möchte wieder ab Au ...