Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: Ich bin bis zum 23.8 in Elternzeit ( zweites Jahr). In dieser Zeit bekam ich die Diagnose Schilddrüsenkrebs. Auf Grund der Elternzeit war ich nie Krankgeschrieben . Jetzt musste ich meinem AG ( unbefristeter Vertrag) mitteilen, dass ich am 24.8 die Arbeit nicht antreten werden kann, da ab dem 22.8 ein weiterer Krankenhausaufenthalt geplant ist. Ich werde mich also ab dem 24.8 krankschreiben lassen müssen. Jetzt fragte mich mein Chef, wer denn dann die 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten würde. Ich würde ihm ja nicht zur Verfügung stehen. Die Krankenkasse sagt hingegen, dass ich ja im Arbeitsverhältnis stehe und ich trotz vorheriger Elternzeit ab dem 24.8 zur Verfügung stehen könnte, dies aber durch die Krankheit nicht möglich ist und der AG deshalb zahlen muss. Die KK beruft sich auf das Entgeldfortzahlungsgesetz. Können Sie mir da was genaueres sagen? Vielen Dank!!!
von JMHMJ am 10.03.2016, 12:32