Hallo Fr. Bader,
ich habe vor kurzem einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Er wurde auch vom Arbeitgeber unterschrieben. Am 1. April beginnt mein Arbeitsverhältnis. Im Vertrag steht als letzter Paragraph folgendes: "Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich der gesundheitlichen Eignung und der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses". Das Führungszeugnis hab ich beantragt, dauert aber 2-3 Wochen und einen Termin beim Werksarzt hab ich auch gemacht. Den habe ich aber auch erst Anfang April. Also bekomme ich die Unterlagen alle erst nach meinem Arbeitsbeginn. Was genau bedeutet dieser Paragraph? Gilt der Vertrag/ das Arbeitsverhältnis nicht, solange ich die fehlenden Unterlagen noch nicht hab? Nun hab ich ein paar Tage nach unterschreiben auch noch festgestellt, dass ich schwanger bin. Jetzt hab ich ja einen besonderen Kündigungsschutz, auch schon vor Arbeitsbeginn. (Aufgrund meines Pflegeberufes werde ich direkt ein sofortiges Beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekommen). Aber was ist in diesem Fall mit dem Paragraph? Bin ich trotzdem geschützt und gilt der Vertrag trotzdem, da beiderseits unterschrieben wurde, auch wenn ich noch keine gesundheitliche Eignung und Führungszeugnis hab? Oder kann mein Arbeitgeber den Vertrag aufgrund diesen Paragrafen, der fehlenden Unterlagen und der Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot vor Arbeitsbeginn widerrufen/ ungültig machen und ich stehe dann mit nichts da? Muss ich jetzt überhaupt noch zum Werksarzt?
Über eine baldige und hilfreiche Antwort freue ich mich. Vielen Dank im Voraus.
von
HuhuHuhu
am 20.03.2016, 15:24
Antwort auf:
Arbeitsvertrag gültig? Schwanger vor Arbeitsbeginn
Hallo,
der Vretrag ist trotz Schwangerschaft gùltig.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2016
Antwort auf:
Arbeitsvertrag gültig? Schwanger vor Arbeitsbeginn
Der Vertrag ist gültig. Schwangerschaft ist keine berufliche Einschränkung.
Das wäre zum Beispiel wenn der Arzt nun einen doppelten Bandscheibenvorfall feststellt oder Allergien gegen ( was da so in Deinem Job üblich ist / Handschuhe , Desinfektion etc. )
Davon abgesehen steht Deine Schwangerschaft ganz am Anfang, davon musst Du dem Betriebsarzt nix sagen.
Mein FA stellte das BV immer erst aus wenn der Herzschlag da war.
Rechtlich gesehen kannst Du das also durchziehen und solltest es finanziell gesehen auch. Moralisch musst Du in den Spiegel schauen können und entscheiden wann Du es sagst.
Der Paragraf bezieht sich jedenfalls nicht auf Schangerschaften, das wäre nicht gültig.
von
Sternenschnuppe
am 20.03.2016, 16:22
Antwort auf:
Arbeitsvertrag gültig? Schwanger vor Arbeitsbeginn
Ich würde ein direktes Beschäftigungsverbot bekommen, da ich es in den letzten Schwangerschaften auch sofort bekommen hab. Das würde mein AG auch so lieber haben, dann kann er mich wenigstens ersetzen. Das hatte er schon so bei anderen Schwangeren gesagt (es ist mein alter AG, daher weiß ich das).
So sehr am Anfang der SS bin ich gar nicht mehr. Ich bin wohl schon in der 12. Woche. Ich habe nix davon gemerkt. Meine erste SS hatte ich auch erst so spät gemerkt.
Also Vertrag ist beiderseits unterschrieben, jeder hat eine Abschrift davon, es fehlen halt nur noch diese beiden Unterlagen. Und trotz des Paragraphen ist der Vertrag wegen den Unterschriften also gültig und kann nicht noch aufgrund der fehlenden Unterlagen doch noch ungültig/ rückgängig gemacht werden ja??
Hätte ich vorher schon was von der Schwangerschaft gewusst, hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben. Es ist leider jetzt doof gelaufen. Zumal mein kleiner gerade mal 11 Monate alt ist und ich mit der Familienplanung eigentlich fertig war. Aber meistens kommt es anders als man denkt :-(
von
HuhuHuhu
am 20.03.2016, 20:37
Antwort auf:
Arbeitsvertrag gültig? Schwanger vor Arbeitsbeginn
Unterschrieben ist unterschrieben :-)
Alles safe..
von
Sternenschnuppe
am 20.03.2016, 21:44