Sehr geehrte Frau Bader, ich denke darüber nach während meiner Elternzeit den AG zu wechseln. Da diese jedoch erst Anfang 2020 endet, würde mich interessieren, was mit dem Elterngeld passiert,sollte ich tatsächlich kündigen und den AG wechseln. Die Tätigkeit würde zunächst nur in TZ erfolgen (20Std.). Eine zusätzliche Beschäftigumg bei dem(neuen) AG,neben der Elternzeit käme nicht in Frage,da es sich um einen Konkurrenzbetrieb handelt und mir mein derzeitiger AG dafür kein OK geben würde. Viele Grüße
von Vihar am 14.12.2018, 13:55