Hallo Frau Bader!
Wir haben im April 2015 Nachwuchs bekommen und ich habe zwei Jahre Elternzeit mit Elterngeldteilung über die ganze Zeit beantragt. Ich spiele nun mit dem Gedanken den Arbeitgeber zu wechseln und auch bereits nach dem ersten Jahr wieder (in Teilzeit) anzufangen. Ich weiß, dass ein Zuverdienst im zweiten Jahr möglich ist,aber wie ist das bei einem Arbeitgeberwechsel? Wenn der neue Arbeitgeber die Elternzeit nicht übernimmt (oder kann er das ohne Nachteil?), geht mir das Elterngeld vom zweiten Jahr dann verloren oder wird das noch ausgezahlt? Für Infos bin ich dankbar! Liebe Grüße, M.K.
von
mareike126
am 27.12.2015, 05:36
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in Elternzeit
Hallo,
besser ist es, in der alten EZ bei einem anderen AG TZ zu arbeiten - dann können Sie sich noch immer entscheiden.
Der alte Ag muss gefragt werden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2015
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in Elternzeit
Du kannst auch, mit Zustimmung deines eigentlichen Arbeitgebers, bei einem anderen arbeiten solange du dich in Elternzeit befindest. Dein eigentlicher Vertrag ruht ja solange wie du in Elternzeit bist.
Ansonsten, ein neuer Arbeitgeber muss die Elternzeit nicht übernehmen, er kann aber. Ist halt eine Sache die man dann entsprechend aushandeln muss.
Ich persönlich würde aber erstere Variante nutzen. Sprich OK beim Arbeitgeber holen und dann Teilzeit bei einem anderen machen. Und bei Bedarf dann evtl auch noch später das 3te dran hängen und dieses auch bei dem machen.
Mitglied inaktiv - 27.12.2015, 10:54