Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit seit dem 01.08.2015. Am 15.11.2015 habe ich ein individuelles Beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekommen. Ich habe von August bis Oktober sehr viele Überstunden gemacht, und habe auch oft bis zu sieben Tage die Woche gearbeitet. Nun habe ich den Durchschnittsverdienst von August bis Oktober berechnet, allerdings will mein Arbeitgeber nun plötzlich nur pro Arbeitstage im Monat den Mutterschutzlohn zahlen. Hierbei wird von 5 Tagen die Woche ausgegangen. Meine erste Frage ist nun: Bekomme ich nun das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor dem Beschäftigungsverbot (698,44€ netto) - oder - kann mein Arbeitgeber wirklich nach Arbeitstagen im Monat abrechnen? (Im Dezember waren es 23 Tage, im Januar nur 21 Tage). Wenn letzteres der Fall ist, wie begründet sich das? Schließlich hatte ich keine geregelte Fünf-Tage-Woche sondern auch Samstag und Sonntag inklusive vielen Überstunden an allen Tagen). In meinem Arbeitsvertrag steht auch nichts von einer 5 Tage Woche sondern nur von der Basis von 20 Stunden pro Woche (die ich deutlich überschritten habe.) Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
von Mave2016 am 08.02.2016, 15:19