Hallo Frau Bader, ich erwarte Nachwuchs. Ich werde elternzeit für zwei jahre anmelden und das vollständige Elterngeld im ersten jahr auszahlen lassen. Ich würde gerne im zweiten jahr etwas arbeiten. Verdienst bis ca. 450 €. Ist dies rechtlich möglich nach dem bezug von basiselterngeld ohne nachteile zu haben? Vielen Dank für ihre Hilfe!
von luzzy am 02.03.2016, 19:43