Guten Tag Frau Bader, besteht für Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen und auch nicht in Deutschland geboren wurden, auch ein Anspruch auf das Kindergeld? Wir planen nämlich ein paar Monate nach der Geburt unseres Babys von Italien nach Deutschland umzuziehen, wir besitzen aber eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit. Mein Mann wird in Deutschland arbeiten und entsprechend Steuern bezahlen, ich werde mich um das Baby kümmern. Wenn ich es richtig verstehe, wird unseres Kind trotzdem Kindergeld bekommen können. Stimmt das? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! MfG Sunny456
von sunny456 am 12.07.2012, 14:59