Hallo Frau Bader, Ich möchte meinen Job zum Ende der Elternzeit kündigen und habe dazu drei Fragen. Das sind die Daten: 13.06.13 Geburt Zwillinge 13.06.13 - 12.06.18 Elternzeit, währenddessen nicht gearbeitet Arbeitsvertrag (versicherungspflichtiger Job seit 1994) besteht weiterhin Arbeitgeber fordert mind. 3-4 Stunden Arbeit pro Tag, ich kann aber aufgrund des Fahrtwegs (insgesamt 3 Stunden, wenn alles gut läuft) und des Kita-Platzes nur 2 Stunden/ Tag arbeiten, was natürlich nicht effektiv ist, auch vom Verdienst her. Bei der Agentur für Arbeit habe ich die Auskunft bekommen, dass ich nach so langer Elternzeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe und nun lese ich bei Ihnen, dass Mütter mit 4 oder sogar 9 Jahren durchgehender Elternzeit Anspruch haben. Habe ich tatsächlich (nach einer Sperrfrist) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Auch nicht, wenn der Arbeitgeber kündigt? Ist der letzte Tag der Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit der 12.03. (also mitten im Monat) oder muss ich bis 28.02. gekündigt haben? Vielen Dank im Voraus! Gruß Anja
von AnjaN am 19.02.2018, 20:20