Guten Tag,
eine Freundin von mir möchte sich nach ca. 5 Jahren Ehe von ihrem Mann scheiden lassen und gemeinsam mit den Kindern ausziehen und vorerst bei Verwandten von sich unterkommen. Sie haben 2 gemeinsame Töchter, das eine Mädchen 3 Jahre alt und die Kleine ist 1 Jahr alt.
Nun wäre meine Frage, wie hoch stehen die Chancen des Mannes das er die Kinder bei sich behalten darf?
Die Scheidung geht von der Frau aus, der Mann möchte sich aber zum Wohle der Kinder nicht scheiden lassen.
von
Magdalena1995
am 12.07.2017, 13:25
Antwort auf:
alleiniges Sorgerecht als Vater
Hallo,
entscheiden ist, bei wem die Kinder den Lebensmittelpunkt haben. Dort bleiben sie. Das Sorgerecht behalten beide
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2017
Antwort auf:
alleiniges Sorgerecht als Vater
Genauso hoch - theoretisch - wie das der Mutter. Also gegen Null. Weil wo die Kinder leben ist für das Sorgerecht egal. Das Aufenthaltsbestimmungrecht entscheidet wo die Kinder leben. Und da muss man sagen, die Frau darf hinziehen wo sie hin will. Die Kinder darf sie aber nur mit Zustimmung des Vaters mitnehmen. Oder des Gerichts.
Mitglied inaktiv - 12.07.2017, 14:08
Antwort auf:
alleiniges Sorgerecht als Vater
Alleiniges Sorgerecht wird keiner so schnell bekommen, wenn dafür keine Gründe vorliegen.
Allerdings sehe ich (nach Erfahrungen im Bekanntenkreis) die Chance Recht hoch, dass die Kinder beim Vater bleiben "dürfen". Sollte die Mutter sich "grundlos" vom Vater trennen (also ohne speziellen Vorfall bzw. Fehlverhalten seinerseits) wird das Jugendamt sicherlich dafür entscheiden, dass die Kinder beim Vater im gewohnten Umfeld bleiben... sollte dieser das wollen und in der Lage sein sich zu kümmern.
Im äußersten Fall entscheidet ein Gericht und dann werden die Kinder (in dem Fall die ältere Tochter) befragt, wo sie leben möchte.
von
Kristiiin
am 12.07.2017, 14:31
Antwort auf:
alleiniges Sorgerecht als Vater
Man muss erst mal unterscheiden:
Das Sorgerecht hat mehrere Teilbereiche.
Einer davon ist eben dass nan entscheiden kann wo die Kinder leben = Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) genannt
Das alleinige Sorgercht wird der vater nicht bekommen, aber ggf. das ABR, dass also ER bestimmen darf wo die Kinder leben.
Faustregel: Kinder können den Wohnsitz nur wechseln, wenn alle die das ABR haben zustimmen (z. Z. beide Eltern). Wenn sie sich nicht einigen können, dann muss das gericht entscheiden und dabei eben auch gleich mit, wer das in Zukunft entscheiden darf.
Wie schon gescrieben: die Frau darf für sich alleine hinziehen wo sie will, aber darf die Kinder nicht mitnehmen.
Wobei das Gericht fragen wird, wie die Kinder von wem bisher betreut wurden, wie sie künftig betreut werden sollen.
Welche Argumente hat der Vater? Neben dem wichtigsten Argument dass es die gewohnte Umgebung für die Kinder ist?
Er soll auch direkt bei der Gemeinde/Stadt hinterlegen, dass er einem Umzug der Kider nicht zustimmt.
LG
D
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von
desireekk
am 12.07.2017, 18:55