Sehr geehrte Frau Bader, darf der Arbeitgeber während der Elternzeit eine Änderungskündigung aussprechen? Der bisherige Arbeitsvertrag soll mit dem letzten Tag der Elternzeit enden und der neue (mit schlechteren Konditionen) ab dem folgenden Tag beginnen. Ist dies rechtens oder darf die Änderungskündigung frühestens ab dem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit ausgesprochen werden? Es ist für mich wegen der Fristwahrung der evtl. Klage vor dem Arbeitsgericht wichtig zu wissen, ob die mir jetzt zugegangene Vertragsänderung rechtsunwirksam ist wegen Kündigungsschutz oder ob ich sofort reagieren muß. Vielen Dank. Claudia
Mitglied inaktiv - 09.02.2011, 14:22