Guten Tag, ich beziehe noch bis März 2017 Basiselterngeld. Ab Mai möchte ich wieder mit 20% in meinen alten Job zurück um etwas Geld zu verdienen. Ursprünglich habe ich Elternzeit bis März 2018 beantragt. Jetzt habe ich Bedenken ob ich das Gehalt vom Elterngeld rückwirkend abgezogen bekomme wenn ich ab Mai wieder arbeiten gehen da ich ja noch in Elternzeit bin. Kann ich nach Ende des Elterngeldbezuges wieder arbeiten gehen auch wenn ich noch in Elternzeit bin. Muss ich auf einen Stundenumfang oder Verdienstsumme achten?
von murphyli am 31.01.2017, 14:27