Besteht ein Abfindungsanspruch bei Kündigung einer Schwangeren (insolventer Arbeitgeber/Betriebsstilllegung) trotz vorhandener Zustimmung der Bezirksregierung zur Kündigung, wenn Kündigungsschutzklage eingereicht wurde?
von
Farn
am 07.07.2013, 09:15
Antwort auf:
Abfindungsanspruch bei Kündigung einer Schwangeren AG ist insolvent
Hallo,
ob die Kündigungsschutzklage da sinnvoll ist, ist fraglich. Ein Anspruch auf Abfindung gibt es eh nicht. Das muss dann über einen Vergleich laufen. Wie soll denn der insolvente AG eine Abfindung zahlen? Und was bringt Ihnen, wenn Sie einen Anspruch auf Wiedereinstellung haben u die Firma nicht mehr existiert? Die SchwS bringt da kein Vorteil.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2013