mein lebenspartner und vater der kinder verdient 1350 euro netto. ich bin mit einer 4 monate alten und 2.5 jährigen tochter in elternzeit und beziehe elterngeld. nach meiner 1. tochter bin ich nach einem jahr wieder arbeiten gegangen. ich bin beamtin. gerne würde ich dieses mal 1.5 jahre zu hause bleiben. kann ich nach ende des elterngeldbezuges noch irgendwelche zuschüsse oder aufstockendes h4 beantragen? da ich lehrerin bin hab ich ein arbeitszimmer zu hause und von daher natürlich auch etwas mehr qm2. der lohn von meinem partner würde nicht ausreichen schon wegen der miete
von
carravagio
am 17.02.2016, 23:08
Antwort auf:
2. jahr elternzeit zuschüsse?
Hallo,
schwierig - die Größe der Wohnung spielt eine Rolle.
Seriös kann Ihnen das nur Ihr Sachberabeiter beantworten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2016
Antwort auf:
2. jahr elternzeit zuschüsse?
Schwierige Situation.
Zuerst prüft das Amt, ob der Kindesvater den Unterhalt stemmen kann, da spielt eine große Wohnung gar keine Rolle. Es ist sozusagen Luxus und wird nicht berücksichtigt. Dazu kommt, dass dann eure Situation "selbst verschuldet" ist und du dich ja freiwillig in eine finanzielle Notlage begibst. Ergo kann das Amt von dir verlangen, arbeiten zu gehen.
Es ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Ich denke aber, dass es Probleme geben wird, da du einen Arbeitsplatz hast und deine EZ nach einem Jahr beendet ist.
Lg
von
Colien07022004
am 18.02.2016, 11:37
Antwort auf:
2. jahr elternzeit zuschüsse?
Zu große Wohnung könnte ein Problem werden beim Hartz4, Man wird euch da aber eine Übergangsfrist geben von bis zu 6 Monaten. In dieser könnt ihr schauen ob ihr eine neue Wohnung bekommt oder euch entscheidet die jetzige zu behalten. Dann wird aber vom Amt nur die Kosten genommen welche angemessen sind. wenn das nicht langt, dann müsst ihr die Kosten selbst stemmen. Betrifft nicht nur Miete sondern auch Nebenkosten, Aufschluss was angemessen ist solltest Du auch beim Mietspiegel bekommen. IMO sind für 3 Personen bis zu 78 m² ok.
Ansonsten, Du schreibst nicht wie lange Du Elternzeit gemeldet hast. Sind es die 1,5 Jahre? Dann wären es ja eh nur 6 Monate wo es knapp werden könnte. Elternzeit vorzeitig beenden musst Du sicherlich nicht. Dein Mann arbeitet ja, es ginge ja nur um unterstützendes Hartz4. Wenn ihr nicht sogar mit erhöhtem Kindergeld und Wohngeld auskommt. Das würde ich prüfen lassen.
Mitglied inaktiv - 18.02.2016, 17:36