§ 169 StGB - Personenstandsfälschung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: § 169 StGB - Personenstandsfälschung

Nach mal zur Klarstellung für das Posting unten. König Wikipedia hat . nicht immer Recht - kann ja von jedem erstellt werden. Mache eigentlich kein Strafrecht und habe mir jetzt extra den Kommentar dazu gezogen. § 169 Personenstandsfälschung (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Personenstand = Vaterschaft Führung von Personenstandsregister = Standesamt Falsch angibt = ist nicht der Vater Geschütztes Rechtsgut ist das Allgemeininteresse an der Feststellbarkeit des Personenstandes als Grundlage für Rechtsbeziehungen (zB Erbrecht) , daneben auch die Interessen des Betroffenen. (Kommentar zum StgB, Dreher/Tröndle, 59. Auflage 2012, § 169, Rdn. 1) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, § 1594 BGB.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2014



Antwort auf: § 169 StGB - Personenstandsfälschung

Mal ganz einfach gesagt: Wenn es schon einen Vater gibt, kann es keinen weiteren geben. Im § 1592 BGB steht dazu, das erstmal der Vater ist, der Ehemann der Mutter ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder per Vaterschaftsklage festgestellt wurde.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2014



Antwort auf: § 169 StGB - Personenstandsfälschung

Nur zur Nachfrage: Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, § 1594 BGB. Bedeutet das im Umkehrschluß, Vater muß unbekannt sein (was in dem konkreten Fall ja nicht ist, der leibliche hat nur nicht anerkannt bisher), verstorben sein oder zB per Gerichtsurteil vaterschaft aufgehoben sein, zB wegen Adoption? Ich weiß, wir wurden damals bei der Vaterschaftsanerkennung gefragt ob mein Lebensgefährte der leibliche Vater ist. War bei uns kein Thema, aber dann würde die Frage ja erst richtig Sinn machen. Wurde im besagten Thread ja auch nachgefragt.

Mitglied inaktiv - 12.09.2014, 12:52



Antwort auf: § 169 StGB - Personenstandsfälschung

Sehr geehrte Frau Bader, bitte nehmen Sie mir es nicht übel, aber ich denke man sollte auch in einem Forum diskutieren dürfen! Ist es nicht so das Sie hier einen Paragraphen von 1871 zitieren, der eigentlich darauf ausgelegt war das Kinder nicht vertauscht werden dürfen, also es hier um die Personenstandsfälschung der Mutter geht? Ihre Erläuterung wer in diesem Paragraphen was bedeutet erscheint zwar logisch ist doch aber doch so nirgends schriftlich in einem Gesetzesentwurf niedergelegt? Ist dieser Paragraph jemals in Bezug auf eine falsch anerkannte Vaterschaft in Kraft getreten? Wie mehrfach erwähnt man begeht keine Personenstandsfälschung wenn man nur angibt der Vater zu sein, man gibt nicht an Erzeuger des Kindes zu sein.

von FelixNoah2013 am 12.09.2014, 14:55



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Den Begriff "Erzeuger" gibt es juristisch nicht. Und Gesetze verlieren nicht ihre Gültigkeit, nur weil sie alt sind. Ich weiß, daß reihenweise Ausländer bestraft wurden, die eine Vaterschaft falsch anerkannt haben um sich damit einen Aufenthalt zu erschleichen. Wenn jeder eine Vaterschaft anerkennen kann, der gerade Lust dazu hat, wäre das ja ein gangbarer Weg für Ausländer - sobald man die Vaterschaft anerkennt, IST man der Vater, egal ob leiblich oder nicht - da könnte dann keine Ausländerbehörde mehr was tun.

von Strudelteigteilchen am 12.09.2014, 15:05



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Da geht es doch aber um Erschleichung von Visa, liegt doch so in diesem Sinne nicht vor! Mich würde nur interessieren ob es einen Urteilsspruch gibt oder nicht! Und wie bereits erwähnt, wie kann der deutsche Staat jemanden der Personenstandsfälschung bezichtigen und verurteilen wenn er es doch selbst tut, indem verheiratete Männer immer die rechtlichen Väter der in der Ehe geborenen Kinder sind! Ist das nicht auch eine Personenstandsfälschung wenn der Ehemann nicht der leibliche Vater ist? Wenn derjenige dann Kindergeld oder Elterngeld bezieht bereichert er sich doch auch? Oder sehe ich das falsch?

von FelixNoah2013 am 12.09.2014, 15:18



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Dere riesen Unterschied zur Ehe ist doch, das Kinder welche innerhalb der Ehe geboren werden, immer als leibliche angesehen werden, sprich die Vaterschaft wird AUTOMATISCH eingetragen. Vaterschaftsanerkennung ist aber ein aktiver Vorgang, sprich man muß selbst tätig werden. Ausnahme, es wird eben per Gericht festgestellt. Ich denke daher diese Unterscheidung. Und wie ich schon an anderer Stelle mal sagte, ich bin für ein automatisches Abstammungszeugnis bei der Geburt - egal ob Kinder in oder ausserhalb der Ehe geboren werden. So hätten es Mütter schwerer ihren Männern einfach Kuckuckskinder unterzuschieben - und dann könnte auch die leibliche Vaterschaft ensprechend gesichert werden. Blut wird eh abgenommen, wegen Neugeborenenscreening. Der halbe Tropfen mehr dabei dürfte kein Thema sein, oder eben Speicheltest. Wenn dann ein anderer Mann als der leibliche die Vaterschaft übernehmen will, sei es Ehemann oder Lebenspartner, sollte es ein zusätzliches Feld geben. Das könnte auch zum tragen kommen bei Leihmutterschaft oder Adoption - dann für die Mutter. Nur, das ist wohl eher reines Wunschdenken meinerseits.

Mitglied inaktiv - 12.09.2014, 18:20



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Ja aber das ist dich genau was ich meine, der Staat gibt vor ein Kind was in der Ehe geboren wird hat als Vater den Ehemann, gleichzeitig bestraft er aber einen Mann der die Vaterschaft anerkennt obwohl er nicht der biologische Vater ist? Da schließt das eine doch das andere aus oder nicht! Ich kann doch einen Mann nicht bestrafen weil er ein Kind anerkennt was biologisch nicht seins ist und dem anderen Mann aber quasi diese Straftat unfreiwillig "unterschieben". Ich dachte in Deutschland sind vor dem Gesetz alle gleich? Und deshalb wird eine Personenstandsfälschung in Bezug auf Vaterschaftsanerkennung auch nicht bestraft! Nicht mal eine Mutter die ein Kuckuckskind unterschiebt wird bestraft!

von FelixNoah2013 am 12.09.2014, 19:07



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Ich frage mich ernsthaft wieviele der falsch angegebenen Väter auch das gemeinsame. Sorgerecht bekommen direkt nachdem die anerkannt haben ? Gibt es dazu Zahlen ?

von Sternenschnuppe am 13.09.2014, 07:44



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Also mal ganz ehrlich! Da gibt eine Rechtsanwältin schon den betreffenden Gesetzestext und dann wird immer noch drumherum diskutiert...

von Colien07022004 am 13.09.2014, 11:23



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Und Rechtsanwälte haben von Haus aus immer recht oder was????? Klar deswegen gewinnen sie auch jeden Fall!

von FelixNoah2013 am 13.09.2014, 12:58



Antwort auf: § 169 StGB - Personenstandsfälschung

Was hängst Dich da eigentlich so rein ? Auch einen falschen anerkennen lassen ?

von Sternenschnuppe am 13.09.2014, 13:16



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Nö mach dir mal keine Sorgen! Und wo im Gesetz steht das denn, hab bis jetzt hier davon nichts gelesen!?

von FelixNoah2013 am 13.09.2014, 14:37



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Oh Gott, ja, entschuldige, ich war mir nicht bewusst, dass es ein Herzensthema für dich ist :-) Puh, trink nen Kaffe, geh spazieren und komm runter ;-) Scheint ja so, als ob du Jura studiert hättest... Jeep calm an carry on!

von Colien07022004 am 13.09.2014, 16:44



Antwort auf: § 169 StGB - Personenstandsfälschung

Guten Tag, nach StGB § 169 wird die falsche Angaben zum Vater mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft? Wieso wird dieser Paragraph dann nicht angewandt? Mein Fall: 2007 ist ein Mädchen geboren worden, von dem ich der biologische Vater bin. Als ich das erfahren habe, bin ich umgehend zum Jugendamt gegangen und wollte mich als Vater zu erkennen gegeben. Das Jugendamt teilte mit, dass dieses über den Sachverhalt beschied wüsste, aber das die Kindsmutter ihren Ex-Freund als Vater bereits angegeben habe und man da nichts machen konnte. Das Standesamt bestätigt mir, dass bereits sich ein Vater gemeldet hat, man aber davon unterrichtet sei, dass ich der tatsächliche Kindsvater sei. 2014 durfte ich meine Tochter kennenlernen. Nach dem die kleine ihrer Mutter mitgeteilt hat, dass sie nun mich öfters sehen will, wurde der Kontakt abgebrochen und der kleinen mitgeteilt, dass ich sie zu etwas zwingen möchte, was sie nicht möchte. Der Kindsvater wollte, dass ich die Vaterschaft nun anerkenne. Nun haben beide wohl vom § 169 StGB gehört und haben einen Rückzieher gemacht. Beide kassieren Geld vom Staat. Des Weiteren ist meine Ex-Freundin mit einem Polizei bekannten Neo-Nazi zusammen. Die Kleine malt bereitet Hakenkreuze etc. Das Jugendamt wurde 2015 darüber informiert. Ich wurde rausgeworfen mit den Worten „ Geben Sie endlich Ruhe, das Kind hat ja nun einen Vater“. Wieso greift hier nicht der § 169 StGB? Hochachtungsvoll Ein enttäuschter Vater.

von Toombreaker911 am 19.08.2015, 23:33