Patchwork - Familien

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Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 02.08.2012, 15:39 Uhr

Zeitungsartikel

Bei gemeinsamen Sorgerecht (und das haben Eheleute ja) ist bei der Veröffentlichung von Bildern die Genehmigung BEIDER Elternteile notwendig.

Das gilt sogar, wenn Bilder auf Facebook hoch geladen werden.

Die Mutter hat das Recht auf ihrer Seite. Die Zeitung hätte ohne Genehmigung beider Eltern das Bild nicht veröffentlichen dürfen und der Vater hätte es nicht alleine entscheiden dürfen.

Ich würde auch ein Fass aufmachen. (Bei mir kommt erschwerend hinzu, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.)

 
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