32+4
Hallo, Gibt es nicht mehr die Moeglichkeit bei ASR einer Stiefmutter/Stiefvater(verheiratet oder unverheiratet) eine Vollmacht fuer schulische Angelegenheiten auszustellen? Wenn nicht, was kann der miterziehende Part sonst erhalten?
Vollmacht kann man selbst erstellen und unterschreiben - Kopie dann der Schule einreichen. Einfach wer wem die 'Macht' gibt und welche Bereiche sie umfasst - Unterschrift fertig
Ich habe im Kindergarten sowie in der Schule eine Vollmacht für meinen Mann hinterlegt. Für den Fall das ich nicht kann (bei seinen nicht leiblichen Kindern), darf er dann eben.
Mit der Heirat hat er das "kleine Sorgerecht" http://dejure.org/gesetze/BGB/1687b.html
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