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Geschrieben von Mimo am 30.05.2012, 16:06 Uhr

Umzug und Besuchsrecht des KV

Hallo an alle,

ich bin seit zwei Jahren vom Kindsvater getrennt und seit einem Jahr geschieden. Seine Bedingung war damals er möchte seine Kinder sehen wann immer er möchte und ich habe ihm da keine Steine in den Weg gelegt. Wir haben zwei Kinder von 6 und 10. Nur mittlerweile mischt er sich in alles ein. Wann ich mit dem ersten Kind zu lernen habe, warum ich nicht genug gelernt habe wenn sie eine drei schreibt, er macht mir nur vorwürfe. Er holt sie jedes WE ab und sieht sie teilweise auch unter der Woche ein bis zweimal.

Seit einem halben Jahr habe ich wieder einen Partner und wir könnten uns gut vorstellen zusammenzuziehen. Das könnte aber wegen seinem Beruf auch ca. 150 km weit weg sein. Die Kinder wären auch bereit. Nun hat er so einen Terror auf mich ausgeübt, denn ich würde ihm die Kinder nehmen ich habe ihm damals versprochen er könnte sie sehen sooft er möchte und nun würde ich die Kinder aus ihrer Umgebung reissen und sie ihm entziehen. Er würde mir alle Steine in den Weg legen. Vor meiner Tochter hat er geweint und sie war so verstört. Sie meinte zu mir, Mama ich möchte bei Dir bleiben und mir reichen auch die WE mit Papa, aber wenn ich ihm das sage dann denkt er ich liebe ihn nicht mehr. sie war so verzweifelt. Wie kann er ihr das antun. Seine neue Freundin hat meine Tochter gleich gefragt ob sie nicht doch lieber beim Papa bleiben möchte. Da hat sie so geweint und gefragt warum man ihr das antut, sie will sich nicht entscheiden. Sie will bei mir bleiben, aber sie liebt ihn doch genauso. Mein kleiner Sohn war einverstanden mit der Idee daß wir vielleicht irgendwann wegziehen. Aber nachdem er von ihm kam hat er nur noch geweint, "der Papa hat gesagt ich sehe ihn dann nie mehr". Ich musste ihn erst beruhigen und ihm erklären daß er in dann noch genauso sehen kann.

Mittlerweile belastet dieses Thema alle. Er ruft auch jeden Tag abends an und spricht lange mit den Kindern. Ja ich habe ihm versprochen er kann sie jederzeit sehen, sie lieben ihn ja auch aber mir wird das alles zuviel. Seine ständige Kontrolle ob ich sie schon abgefragt habe?, wenn nein warum nicht? ob mir die schulische Bildung total egal ist???? und so weiter und so fort?

Habt ihr da Erfahrungen???

liebe Grüße

Mimo

 
25 Antworten:

Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von Mango76 am 30.05.2012, 19:02 Uhr

Hallo,
erst einmal schade, dass wieder einmal alles an den Kindern ausgetragen wird. Das beweist die unreife Deines Ex- Mannes. Leider habe ich das gleiche Problem. Auch mein Ex ist stets bemüht Unruhe in unsere Ehe und die Erziehung unserer Tochter zu bringen und trägt alles über meine Tochter aus. Wir gehen nächstes Jahr aus beruflichen Gründen in die USA und somit wird meine Tochter ihren Vater nur noch einmal im Jahr sehen können. Sie mag ihren Vater auch , aber das sie mit mir geht , steht gar nicht erst zur Frage - das ist klar. Ich hatte deswegen auch schon riesen Terror. Ändern kann er es trotzdem nicht denn ich habe alleiniges Sorgerecht. Da mein Ex eh nicht so an seiner Tochter interessiert ist, wie er es immer behauptet und lieber Ärger produziert , kann ich es nur gutheißen, dass wir hier bald weg sind. Bei Euch könnte der Vater sie doch jedes zweite Wochenende holen , wenn er es denn möchte. Sollte sich das nicht ändern, dass er sich ständig in Deine Erziehung der Kinder einmischt und alles über die Kinder austrägt, dann würde ich mal zum Jugendamt gehen und sie werden Dich an eine Erziehungsberatungsstelle weiterempfehlen. Hast Du denn das alleinige Sorgerecht ? Wenn Du Dir das Sorgerecht mit Deinem Ex teilst, wird sich das alles ein wenig schwierig gestalten, denn dann hat er wirklich das Recht in allem was die Kinder betrifft mitzuwirken und zu entscheiden. Lass Dich auf dem Jugendamt mal beraten. Mir haben die Leute dort schon sehr geholfen. ;) Ich wünsche Dir ganz viel Kraft für die nächste Zeit und hoffe, dass für Euch alle (vor allem für die Kinder) eine gute Lösung gesfunden wird. *Daumendrück*
Grüßle
Mandy

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von shinead am 30.05.2012, 19:24 Uhr

Hier auch noch mal:

Vielleicht trifft den Ex wirklich, dass ihr über einen Umzug spekuliert?

Ihr habt gemeinsames Sorgerecht. In entsprechenden Fragen (z.B. schulische Erwartungen) müsst ihr euch zusammen setzen und eine gemeinsame Linie finden. Was er verlangt muss nicht zwangsläufig schlecht sein, Deine Meinung auch nicht. Euer Job ist ein Kompromiss. Die Elternebene verlangt das einfach von euch. Wäret ihr noch ein Paar, hättet ihr doch auch eine Lösung gefunden.

Über einen Umzug kannst Du nur dann nachdenken, wenn der KV (am besten schriftlich) seine Einverständnis gibt. Die Rechtssprechung lässt Dir hier einfach keine Wahl.
Ok, eine hättest Du, Du kannst ohne Kinder umziehen. Die Kinder definitiv nur mit OK des KVs. Du magst das ungerecht finden, es ist aber so.
Das alleinige Sorgerecht würde diese Möglichkeit bieten, das wirst Du aber nicht bekommen.

Vielleicht wäre eine Mediation beim Jugendamt für euch nicht schlecht. Gerade wegen eurer verschiedenen Meinungen bei Erziehungsfragen.

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von mama.frosch am 30.05.2012, 22:10 Uhr

warum antwortest du denn nicht mehr im ae-forum?

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Weil Gegenargumente doof sind...

Antwort von shinead am 30.05.2012, 22:45 Uhr

... oder etwa nicht?

Ich wünsche dem KV aber einen guten Anwalt.

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Re: Weil Gegenargumente doof sind...

Antwort von mama.frosch am 30.05.2012, 22:47 Uhr

dito

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unreifer EX?

Antwort von 32+4 am 31.05.2012, 8:40 Uhr

sorry, aber hier will eine KM mit den kids wegziehen, obwohl der KV in den alltag integriert ist. DAS ist dann nicht mehr möglich. aus dem AP liest es sich doch heraus, daß die KM eher unreif ist.

"aber das sie mit mir geht , steht gar nicht erst zur Frage"




ich wünsche dem KV einen guten anwalt *Daumendrück*

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von mausi041976 am 31.05.2012, 8:50 Uhr

Nur mal zur Info. Sollte die AP das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, darf sie ohne weiteres umziehen, egal wohin, da spielt dann keine Rolle ob sie das gemeinsame Sorgerecht haben.
LG

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von yamily am 31.05.2012, 9:16 Uhr

Ich bin auch weg gezogen damals.
150km finde ich noch verkraftbar. Bei mir waren es 600km.

Ja, ich habe damals auch gedacht, der der KV unseren Sohn jederzeit sehen kann und in den alltag integriert wird.
Grund für meine Trennung nach 11 Jahren Beziehung war, dass er krankhaft Eifersüchtig wurde, mich kontrollierte, mich verfolgte und beschimpfte - das ging 2 Jahre so und ich bettelte immer, dass er oder wir gemeinsam eine Therapie machen. Er wollte nie. Zum Schluss ging er sogar auf mich los und schubste mich vom Stuhl in eine Ecke. In der Nacht schmiss ich ihn raus, nahm ihn aber dummerweise doch wieder auf. Ich bekam irgendwann Angst vor ihm und als er sich dann wagte mich vor Wut zu würgen, war ganz vorbei.

Unser Sohn hat viel zu viel mitbekommen, dennoch hoffe ich, dass der KV mit ihm weiterhin gut umgeht. Wenn Sie zu 2. unterwegs waren, tat er das auch. Aber brachte er ihn nach Hause... hatte er angefangen mich vor ihm zu beschimpfen mit "Hure, Nutte, Miststück" usw.
Ganz schlimm war mal die Situation, das er ihn abholte, alles wieder ganz normal war und als der Kleine im Auto saß fing er wieder das streiten und beschimpfen an. Ich sagte ihm dann, dass er den kleinen wieder rausholen soll und wenn er nicht aufhört schalte ich das Jugendamt ein. Daraufhin fuhr er weg. Ich bin dann einkaufen gefahren, aber er hing mit mit seinem Auto hinten rein und fuhr in den selben Laden. Unser Junge wusste nicht mehr wohin, war völlig verzweifelt. Zum Schluss fuhr sein Papa vor unserer Nase weg und lies ihn stehen.
Dazu kam, dass er mich, als er erfuhr das ich einen neuen Partner habe 40x am Tag angerufen hatte, mich bedroht hatte und teilweise auch vor der Tür stand.

Ganz ehrlich? Mir fiel die Entscheidung leicht weg zu gehen, zu meinem Partner zu ziehen - einfach weg von all dem Scheiß und meinem Sohn endlich mal Ruhe zu gönnen und das er ein ganz normales Leben weiter lebt.
Ich wollte damals dem KV nie sein Kind weg nehmen, hab so oft nachgegeben wegen dem Kontakt und am Ende brachte es nix.
Seit wir weg waren machte der KV eine Therapie und lies uns eine Zeitlang in Ruhe.
Kontakt zu seinem Sohn durfte er immer haben, wann er wollte. Das es aber auf 600km entfehrnung nicht leicht ist und geplant werden muss ist klar.

Heute nach fast 2,5 Jahren wirft er mir das wieder vor. Ja natürlich verstehe ich ihn und mich plagt teilweise auch das schlechte gewissen, aber ich sah damals wirklich keine andere Möglichkeit.

Nur bei 150km - denke ich, dass man das gut unter einen Hut bekommen kann auch alle 14 tage das WE mit dem KV zu nutzen. Das ist in meinen Augen keine Entfehrnung, die sowas dann scheitern lässt.

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Stimmt nicht !

Antwort von Mogli18 am 31.05.2012, 9:29 Uhr

Zeig mir wo das steht !

Bei GSR ist ein Umzug abzusprechen und die Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen.
Abgesehen davon hängen da auch ein Schulwechel , ein Kindergartenwechsel dran, auch dies kann bei GSR nicht alleine entschieden werden !

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von shinead am 31.05.2012, 9:30 Uhr

Die AP ist seit einem Jahr geschieden.

Bei so jungen Scheidungen ist ohne weitere Angabe zum Thema erst mal davon auszugehen, dass das SR und das ABR geteilt wurden.
Nur sehr selten wird das ABR einem Elternteil alleine zugesprochen.

Die AP hat auch in der Diskussion im AE-Forum nie darauf hingewiesen, dass sie das alleinige ABR hätte. Also gehen wir mal getrost davon aus, dass sie es nicht hat.

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von Mogli18 am 31.05.2012, 9:35 Uhr

Selbst wenn sie das alleinige ABR hat, so kann der Vater bei GSR bei Schule und Kindergarten mitentscheiden.
Und ein so integrierter Vater dürfte nach neuem Gesetzt selbst ohne Sorgerecht vor Gericht mehr als gute Chancen haben zum einen den Umzug zu verhindern, und gleichzeitig das GSR zu bekommen.

Aber wie auch immer, er hat das GSR und somit bedürfen Dinge, die nicht der Alltagssorge zugehören der Absprache.
Dazu gehören Schul und Kindergartenwechsel auf jeden Fall.

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von yamily am 31.05.2012, 9:42 Uhr

Also mein Ex-Mann und ich haben trotz 600km entfehrnung das GSR.
Das Uafenthaltsbestimmungsrecht (sagte mir mein Anwalt) hätte ich automatisch, wenn das Kind nach der Trennung bei mir lebt.
Aber! Mein Ex musste dem Rathaus hier unterschreiben, dass er davon weiß das wir hier wohnen. Er musste sogar eine Kopie seinen Perso mitschicken. Zum Anderen musste er bei dem Kindergarten wo der Kleine angemeldet wurde und in der Schule auch unterschreiben.
Klappte aber alles ohne Probleme.

Weg ziehen kann sie, glaube ich, ohne Einverständnis, bin ich ja auch!
Aber er muss wissen wo sie wohnt. So 100% weiß ich das aber nicht. Ich bin wie gesagt damals weg, auch mit absprache meines EX - bzw ich hab es ihm damals nur mitgeteilt. Ich weiß jetzt nicht was gewesen wäre, hätte er nicht unterschrieben im Rathaus bei der ummeldung.

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Dein Ex hat durch die Unterschrift auf der Anmeldung in der neuen Stadt...

Antwort von shinead am 31.05.2012, 9:48 Uhr

dem Umzug zugestimmt.

Er hätte es aber auch verhindern können, oder sich nur auf den Kompromiss einlassen können, dass Du sämtliche mit dem Umgang verbundenen Kosten trägst.

Klar darf man umziehen - wenn der KV zustimmt.

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von god-bless-u am 31.05.2012, 9:57 Uhr

Also als die KM umgezogen ist, zwar nicht kilometer weit weg. Musste mein Mann auch nicht unterschreiben. Und sie hat den Kleinen ja auch abgemeldet und neuangemeldet.

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von Mogli18 am 31.05.2012, 10:05 Uhr

Nennt man dann Fakten schaffen.
Und wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Aber wenn ein Kläger und somit auch Richter, dann sieht das alles ganz ganz anders aus.
Und ein so integrierter Vater wird sich nicht einfach die Kinder nehmen lassen.
Und nichts anderes ist es.

Sie können nicht mehr mit dem Rad / Bus einfach mal zu ihm fahren.
Sie können nicht sponatn später nach der Schule zu ihm fahren.

Sie werden ihn nicht mehr so in ihrem Leben haben wie bisher.

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von yamily am 31.05.2012, 10:05 Uhr

ich glaub manchmal, das macht jede Stadt anders. Bei mir hieß es: Wir wollen sicher gehen, das der KV weiß, wo Sie gemeldet sind um Schwierigkeiten zu vermeiden"

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von Mogli18 am 31.05.2012, 10:07 Uhr

Dann haben sie sich an das Gesetz gehalten, das ist gut.
Es ist wie so oft, es liegt am Sachbearbeiter.

Einige melden ihre Kinder auch alleine in der Schule an, kein Problem.
Andere Schulen bestehen auf die Unterschrift des anderen Elternteils oder Negativbescheinigung.

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von shinead am 31.05.2012, 11:26 Uhr

Wie schon mal geschrieben, solche Anmeldung sind rein rechtlich "schwebend unwirksam". Legt der KV Widerspruch ein, muss rückabgewickelt werden.

Wenn im Fall von god-bless-u, die Ummeldung von der Stadt erst einmal vorgenommen wurde, und dann kein Widerspruch eingelegt wurde, wird die Ummeldung rechtskräftig.

Grundsätzlich gilt, dass bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde kein Anlass besteht, sich die Genehmigung des KVs einzuholen. Man geht davon aus, dass ein solcher Umzug den Umgang nicht behindert.

Zieht Frau mit Kind allerdings aus der Stadt (neuer KiGa, neue Schule, etc.), dann muss bei gemeinsamen Sorgerecht von beiden Eltern zugestimmt werden.

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Re: Stimmt nicht !

Antwort von mausi041976 am 31.05.2012, 12:38 Uhr

Doch das stimmt, erstens musst Du nur mal googlen und zweitens arbeite ich beim Familienanwalt, daher weiss ich das. Anders ist es wenn das gemeinsame Sorgerecht vorhanden ist.
LG

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von Mimo am 31.05.2012, 13:28 Uhr

Ja genauso ist es, es war damals so daß es viele Sachen gab mit denen ich nicht mehr umgehen konnte, nächtelang weg, viel getrunken, mich betrogen, belogen ect. was ja auch keine Rolle mehr spielt. Aber ich habe ihn immer gebeten auszuziehen, dann kann er das leben leben was er will.

Er hat daraufhin immer gesagt, er zieht nicht aus ich würde ihn nicht von seinen Kindern weg bekommen. Das ging monatelang so. Er machte aber auch seinen Stiefel weiter wie er wollte und ich habe nur noch gelitten. Im Endeffekt ging ich zur RAin und habe ihn vor die Türe setzen lassen. Er meinte er würde nur gehen wenn ich ihm verspreche die Kinder immer sehen zu können. Und das war für mich ok. Wir kamen auch gut miteinander aus, bis ich einen Partner hatte, dann wurde nur noch über die Kinder an mich der Frust ausgelassen. Vorher hatte ich sein Auto, alles, er wäre immer für mich dagewesen auch nachts obwohl er eine neue Freundin hatte. Bis dann ein Mann in mein Leben getreten ist. Seitdem ist nur noch Chaos. Er hat mir dann das Auto genommen und wurde richtig gehend böse.

So und das hier jeder in mich einhakt finde ich ehrlich zum kotzen. Denn ich bin ein Mensch und ja es mag sein daß er an seinen Kindern hängt, aber man kann doch nicht verlangen daß ich jetzt die nächsten 15 Jahre auf mein Leben verzichte. Wie hier schon viele Schreiben, wenn ein Mann das machen würde, würde es gar keine Diskussion geben aber wenn es sich eine Frau traut nochmal neu anzufangen, mit einem anständigen Mann, denn auch die Kinder sehr mögen, dann darf sie das nicht. Ich habe die Diskussion gestartet um mir Meinungen einzuolen und nicht um mich verurteilen und steinigen zu lassen.

lg Mimo

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Re: Stimmt nicht !

Antwort von mama.frosch am 31.05.2012, 13:56 Uhr

ähm, die beiden HABEN das gemeinsame sorgerecht, sie waren verheiratet

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von Mogli18 am 31.05.2012, 15:41 Uhr

Leider begreifst Du aber nicht die Fakten.
Auch ein Mann bei dem die Kinder leben kann nicht einfach 150km umziehen MIT den Kindern !!!!
IHR seid ZUSAMMEN Eltern und dafür hast Du Dich mal entschieden.

Es ist toll dass DU eine neue Liebe hast und es ist verständlich, dass DU mit diesem Mann zusammen sein möchtest.
Das spricht Dir auch keiner ab.

Aber im Bezug zu den Kindern bist Du in erster Linie Mutter und Deine Pflicht ist es den Umgang zu unterstützen und ausschließlich zum Kindeswohl zu agieren.

Und das machst Du nicht, wenn Du ihnen den Vater im Alltag nimmst.

Bist du sauer weil Du das Auto nicht mehr bekommst und er nicht mehr springt ?
Geht zur Mediation, macht einen Elternkurs, was auch immer.

Den Vater haben Eure Kinder das ganze Leben, dein Freund ist nicht ihre Familie.

Und wie mehrere schon sagten, Du alleine kannst jederzeit umziehen wohin Du willst, das kann und wird Dir einer verbieten.

Was spricht denn dagegen die Kinder beim Vater zu lassen ?

Du erzählst ihnen von einem Umzug, den Du gar nicht alleine entscheiden kannst und aktuell bringst Du sie in die Lage, dass sie sich zerissen fühlen.
Nicht Dein Ex.

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Re: Umzug und Besuchsrecht des KV

Antwort von mama.frosch am 31.05.2012, 16:03 Uhr

ich vermute mal - antworten auf diese frage kommen ja keine - dass sie die kinder nicht beim vater lassen will weil sie teil ihres lebenskonzepts sind und "mein eigenes leben leben" bei ihr (verständlicherweise) die kinder einschließt.

nur - offenbar schließt das lebenskonzept des vaters ebenfalls die kinder mit ein. und er hat da rechtlich wie "moralisch" oder wie man das nennen soll die gleichen rechte und "ansprüche" drauf wie die mutter.

bleibt zu hoffen, dass die kinder nicht hin- und hergerissen werden sondern die eltern zu einer mediation fähig sind.

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hab ich das richtig verstanden?

Antwort von Kampfkrümel am 31.05.2012, 19:08 Uhr

ähhh... ich fasse mal zusammen:
Der Elternteil, der (freiwillig oder nicht) Kind/er NICHT bei sich leben hat, der darf machen was er will? Darf wegziehen wohin und wie weit er will, auch ganz ohne Absprache? Ob die Kinder dann einem Umgang von wer weiß wie vielen Km ausgesetzt sind ist da nicht von Interresse?

Der Elternteil, der die tagtägliche Verantwortung ( u. U. Belastung) mit Kind/ern hat (freiwillig oder nicht) , darf sich auf Kinderalterszeit nicht mehr frei entscheiden, wie/wo er/sie sein/ihr Leben verbringt?

Klingt das nur für mich merkwürdig?

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Re: hab ich das richtig verstanden?

Antwort von shinead am 31.05.2012, 21:17 Uhr

Fändest Du es gerechter, wenn der Ex, der immer noch liebender und kümmernder Papa ist, damit leben muss, dass die Mutter mit den Kindern mehrere 100 Km weg zieht?
Er zahlt weiterhin brav den Unterhalt, darf seine Kinder "großzügigerweise" alle zwei Wochen besuchen, muss aber 6 Stunden Fahrt und entsprechende Spritkosten in Kauf nehmen?
Kennt die Freunde der Kinder nicht mehr, kann nicht mehr beim Vereinstraining dabei sein, und verliert so den Kontakt?

Ohne Kinder darf man hin ziehen wo man will. Punkt. Mit Kindern eben nicht.

Wer sein Leben nicht mittelfristig dem Wohl der Kinder unterordnen kann oder will, der kann seine Selbstverwirklichung eben als Besuchselternteil weiter führen.

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